Was versteht man unter Nichtigkeit eines Vertrages?
Zivilrechtlich bedeutet Nichtigkeit, dass ein Rechtsgeschäft gar nicht entstanden ist und keinerlei Rechtsfolgen eingetreten sind. Das Vereinbarte gilt von Anfang an nicht (ex tunc).
Was bedeutet bei sonstiger Nichtigkeit?
Unter Nichtigkeit versteht man die rechtliche Unwirksamkeit einer Handlung. Rechtsfolgen können somit nicht eintreten. Beispielsweise darf der Zuschlag bei sonstiger Nichtigkeit nicht vor dem Ablauf der Stillhaltefrist erteilt werden.
Wann ist etwas nichtig?
Nichtigkeit tritt ein, wenn das Rechtsgeschäft gegen ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB) oder die guten Sitten (§ 138 BGB) verstößt (v.a. wucherisch ist, Wucher), der gesetzlich vorgeschriebenen oder vereinbarten Form ermangelt (§ 125 BGB) oder wirksam angefochten ist (§ 142 BGB, Anfechtung).
Was ist der Unterschied zwischen Nichtigkeit und Nichtigkeit von Rechtsgeschäften?
Es gibt also einen Unterschied zwischen der Anfechtbarkeit eines Vertrages und der Nichtigkeit von Rechtsgeschäften. Wird ein Vertrag angefochten und später für ungültig erklärt, war der Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt vorhanden. Bei der Nichtigkeit von Rechtsgeschäften war der jeweilige Vertrag von vornherein nicht vorhanden.
Wie ist die Nichtigkeit von Verträgen geregelt?
Ein besonders wichtiger Fall der Nichtigkeit von Verträgen ist in § 125 BGB geregelt. Dieser betrifft die Formnichtigkeit. Grundsätzlich sind Rechtsgeschäfte formfrei. In bestimmten Fällen ist jedoch eine bestimmte Form vorgeschrieben.
Was sind die wesentlichen Nichtigkeitsgründe?
Dabei wird auf alle wesentlichen Nichtigkeitsgründe eingegangen, wie etwa Nichtigkeit wegen Geschäftsunfähigkeit, Vorbehalts, Scheingeschäft, Sittenwidrigkeit, Wucher, Formverstößen (insbesondere fehlende Schriftform!), Nichtigkeit nach Anfechtung (wegen Irrtums, Drohung, Täuschung) oder Nichtigkeit im AGB-Recht.
Was ist die Nichtigkeit von Rechtsgeschäften und Willenserklärungen?
Nichtigkeit von Rechtsgeschäften und Willenserklärungen (Nichtigkeit von Beginn an) Rechtsgeschäfte und Willenserklärungen sind aus verschiedenen Gründen vor dem Gesetz nichtig. So, wenn die vorgeschriebene oder vereinbarte Form fehlt. Des Weiteren sind Rechtsgeschäfte und Willenserklärungen von Geschäftsunfähigen nichtig.