Was versteht man unter Parteifähigkeit?
Fähigkeit, Partei eines Zivilprozesses zu sein. Parteifähigkeit deckt sich mit Rechtsfähigkeit (§ 50 ZPO). Parteifähigkeit besitzen aber auch OHG und KG, die unter ihrem Namen klagen und verklagt werden können (§§ 124, 161 II HGB), nicht jedoch die stille Gesellschaft.
Wer parteifähig ist ist auch prozessfähig?
Grundsätzlich ist derjenige prozessfähig, der parteifähig und geschäftsfähig ist. Parteifähig ist, wer in einem Zivilprozess Kläger oder Beklagter, Antragsteller oder Antragsgegner, Schuldner oder Gläubiger sein kann. Juristische Personen sind nicht prozessfähig. Sie müssen sich durch ihre Organe vertreten lassen.
Wer ist nicht parteifähig?
Unstreitig nicht parteifähig ist die Bruchteils- (§§ 741 ff. BGB) und die Erbengemeinschaft (§§ 2032 ff. Parteifähig ist, wer rechtsfähig ist (Rechtsfähigkeit); § 50 ZPO. Parteifähig sind auch die offene Handelsgesellschaft und der nicht rechtsfähige Verein (als Beklagter).
Wann beginnt die Parteifähigkeit?
Parteifähig sind grundsätzlich alle (natürlichen und juristischen) Personen, die rechtsfähig sind (§ 50 ZPO). Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit seiner Geburt. Parteifähig sind deshalb auch minderjährige Kinder. Ihnen fehlt es jedoch an der Prozessfähigkeit, da sie nicht geschäftsfähig sind.
Wer rechtsfähig ist ist auch prozessfähig?
Nach § 50 Abs. 1 ZPO ist parteifähig, wer rechtsfähig ist. Das geltende Prozessrecht beruht auf dem Gleichlauf von Rechtsfähigkeit und Prozessfähigkeit. Die Parteifähigkeit entspricht im Wesentlichen der Rechtsfähigkeit des bürgerlichen Rechts, ist aber weiter als diese.
Wann ist man prozessfähig?
Die Prozessfähigkeit entspricht grundsätzlich der Geschäftsfähigkeit. Nach § 52 Abs. 1 ZPO ist eine Person nur dann prozessfähig, wenn sie sich uneingeschränkt durch Verträge verpflichten kann. Insoweit gibt es anders als bei der Geschäftsfähigkeit keine beschränkte Prozessfähigkeit.
Wer ist nicht prozessfähig?
Wer gilt als nicht prozessfähig? Aus den Regeln der Geschäftsfähigkeit (§ 52 ZPO) ergibt sich, dass Kinder bis zum Alter von 7 Jahren, die absolut geschäftsunfähig sind, auch nicht prozessfähig sind. Im Alter von 7 bis 18 Jahren gibt es die sog. beschränkte Geschäftsfähigkeit.
Was bedeutet Geschäftsfähigkeit einfach erklärt?
Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, mit freiem Willen rechtlich bindende Willenserklärungen abzugeben, zum Beispiel Verträge zu schließen.
Was ist Prozessfähigkeit?
Fähigkeit, einen Zivilprozess selbst oder durch einen selbstbestellten Vertreter zu führen (§§ 51 ff. ZPO), z.B. Klage zu erheben, Anträge zu stellen oder einen Prozessvergleich abzuschließen.