Was versteht man unter Pflegekind?
Pflegekind (Pflegetochter, Pflegesohn, früher auch Ziehtochter, Ziehsohn) bezeichnet ein Kind, das vorübergehend oder auf Dauer von einer anderen volljährigen Person (Pflegemutter/Pflegervater) zur Pflege aufgenommen und betreut wird und bei der Pflegefamilie lebt, statt bei seinen Herkunftseltern.
Wem steht das Kindergeld bei Pflegekind zu?
Pflegeeltern bekommen dann Kindergeld für ihr Pflegekind, wenn sie planen, es mehr als zwei Jahre lang zu betreuen. „Pflegekindschaftsverhältnis“ lautet die offizielle Bezeichnung, wenn ein Kind nicht mehr bei seiner leiblichen Familie, sondern im Haushalt und unter der Obhut einer Pflegefamilie lebt.
Können Pflegeeltern Kindergeld beantragen?
Kindergeld. Als Pflegeeltern können Sie unter Umständen Kindergeld erhalten. Sie müssen dafür mit Ihrem Pflegekind familienähnlich und auf längere Dauer zusammenleben.
Wie wächst das Pflegekind in die Familie?
Das Pflegekind wird in die Familie integriert und wächst hier auf, auch wenn juristisch und biologisch kein Eltern-Kind-Verhältnis besteht. Emotional ist dies allerdings für gewöhnlich der Fall, schließlich leben die Pflegeeltern und das Pflegekind als Familie zusammen.
Was ist das Pflegekind für ein leibliches Kind?
Das Pflegekind zählt „kindergeldrechtlich“ wie ein leibliches Kind der Pflegeeltern und wird in die Geschwisterfolge eingereiht. Dies ist bei der Berechnung der Höhe des Kindergeldes und der Anrechnung des Kindergeldbezuges auf das Pflegegeld von Bedeutung.
Wie erhalten sie das Pflegegeld für ihr Pflegekind?
Für Ihr Pflegekind erhalten Sie anstelle des Elterngeldes das Pflegegeld. Wenn Ihr Pflegekind eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung hat oder davon bedroht ist, können Sie Eingliederungshilfe für Ihr Pflegekind bekommen.
Was ist eine Eingliederungshilfe für ein Pflegekind?
Wenn Ihr Pflegekind eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung hat oder davon bedroht ist, können Sie Eingliederungshilfe für Ihr Pflegekind bekommen. Die Eingliederungshilfe soll eine drohende Behinderung verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen beseitigen oder mildern.