Was versteht man unter Rechtshilfe?
Rechtshilfe ist der juristische Begriff für die Vornahme einer einzelnen, bestimmten richterlichen Handlung durch ein anderes Gericht als das Gericht, das grundsätzlich mit der Rechtssache befasst ist, zum Beispiel die Vernehmung eines auswärts wohnenden Zeugen durch einen Richter, in dessen Gerichtsbezirk der Zeuge …
Was ist ein justizielles Rechtshilfeersuchen?
Die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen stützt sich auf den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Urteile und Entscheidungen, und zu ihr gehören Maßnahmen zur Angleichung der Rechtsvorschriften in mehreren Bereichen.
Was fällt unter Amtshilfe?
Die Amtshilfe ist die Hilfeleistung einer Behörde für eine andere Behörde. Die Behörde, die um Amtshilfe bittet, wird ersuchende Behörde genannt. Die Behörde, die Amtshilfe leisten soll, wird als ersuchte Behörde bezeichnet. Die Amtshilfe unter Justizbehörden wird Rechtshilfe genannt.
Wann ist Amtshilfe erlaubt?
Ablauf der Amtshilfe – Amtshilfeersuchen Prinzipiell ist Amts- oder Rechtshilfe stets dann vorzunehmen, wenn die ersuchende Behörde aufgrund rechtlicher und tatsächlicher Gründe nicht in der Lage ist, eine Amtshandlung selbst durchzuführen.
Was ist rechtshilfegesuch?
Rechtshilfe ist die Vornahme einer Amtshandlung durch ein Gericht, welches auf Ersuchen eines anderen, mit einer Rechtssache befassten Gerichtes, tätig wird. Dabei wird unterschieden zwischen Rechtshilfe in Zivilsachen und Rechtshilfe in Strafsachen. Gesondert behandelt wird zudem die Rechtshilfe in Steuersachen.
Was bedeutet Anhörung im Wege der Rechtshilfe?
Dies bedeutet, dass Sie nicht der für Sie zuständige Scheidungsrichter anhört, sondern Sie durch einen Richter am Gericht Ihres Wohnsitzes angehört werden. Im Falle der Anordnung durch das Gericht erhalten Sie dann von Ihrem Heimatgericht eine Ladung und werden dort angehört.
Was bedeutet PJZS?
Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS)
Was ist eine strafrechtliche Angelegenheit?
(2) Strafrechtliche Angelegenheiten im Sinne dieses Gesetzes sind auch Verfahren wegen einer Tat, die nach deutschem Recht als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße oder die nach ausländischem Recht mit einer vergleichbaren Sanktion bedroht ist, sofern über deren Festsetzung ein auch für Strafsachen zuständiges Gericht …
Wer zahlt bei Amtshilfe?
(1) 1Die ersuchende Behörde hat der ersuchten Behörde für die Amtshilfe keine Verwaltungsgebühr zu entrichten. 2Auslagen hat sie der ersuchten Behörde auf Anforderung zu erstatten, wenn sie im Einzelfall 35 Euro übersteigen.
Wer ist zur Amtshilfe verpflichtet?
Die ersuchte Behörde ist verpflichtet Amtshilfe zu leisten, sofern diese nicht abgelehnt werden kann.
Wer haftet bei Amtshilfe?
(2) 1Die ersuchende Behörde trägt gegenüber der ersuchten Behörde die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der zu treffenden Maßnahme. 2Die ersuchte Behörde ist für die Durchführung der Amtshilfe verantwortlich.
Was ist eine Rechtshilfe?
Rechtshilfe ist die Vornahme einer Amtshandlung durch ein Gericht, welches auf Ersuchen eines anderen, mit einer Rechtssache befassten Gerichtes, tätig wird. Sie finden hier Informationen sowohl zur interkantonalen Rechtshilfe als auch zur internationalen Rechtshilfe.
Wie kann die Rechtshilfe abgedeckt werden?
Dabei werden unterschiedliche Bereiche durch die Rechtshilfe abgedeckt für die dann entsprechende Kontaktdaten verfügbar sind. Grundsätzlich kann Rechtshilfe über E-Mail, Telefon oder persönliche Beratung gewählt werden. Die Preise für die entsprechenden Leistungen werden von der Verbraucherzentrale auf der Homepage transparent aufgeführt.
Was versteht man unter Internationaler Rechtshilfe?
Unter Internationaler Rechtshilfe ist zu verstehen, dass Hilfe durch ausländische Behörden, insbesondere Gerichte und Konsulate, geleistet wird.
Welche Vorschriften gelten für die innerstaatliche Rechtshilfe?
Spezialregelungen zur innerstaatlichen Rechtshilfe finden sich zum Beispiel in §§ 156, 158 GVG, § 13 ArbGG, § 14 VwGO, § 13 FGO und § 5 SGG. Unter Internationaler Rechtshilfe ist zu verstehen, dass Hilfe durch ausländische Behörden, insbesondere Gerichte und Konsulate, geleistet wird.