Was versteht man unter Rehabilitation?
Abgeleitet vom mittellat. „rehabilitatio“ = Wiederherstellung beinhaltet der Begriff Rehabilitation alle Maßnahmen, die darauf zielen, körperliche, psychische und soziale Folgen einer Behinderung oder einer Aktivitätseinschränkung zu beseitigen, zu mildern oder deren Folgen zu beseitigen.
Was schreibe ich in den Reha Antrag?
In ihr geht es um Ihre berufliche Situation und Ihre bisherigen Behandlungen. Den „Selbsteinschätzungsbogen“ (G0115) müssen Sie nicht ausfüllen, es ist aber sinnvoll. Hier stellen Sie Ihre Sicht der Dinge dar: Erwartungen an die Reha, familiäre und berufliche Belastungen, Erfahrungen mit bisherigen Behandlungen.
Welche Formen von Reha gibt es?
Dabei gibt es unterschiedliche Formen der Ambulanten Rehabilitation.
- Ambulante ganztägige muskuloskeletale (orthopädische) Rehabilitation bzw. ambulantes Heilverfahren.
- Ambulante ganztägige Anschlussheilbehandlung bzw.
- Medizinisch-beruflich-orientierte Rehabilitation (MBOR)
- EAP – Erweiterte Ambulante Physiotherapie.
Wem steht eine Reha zu?
Zunächst hat jeder Mensch Anspruch auf eine Reha, der unter dem deutschen Gesetz steht. § 4 Sozialgesetzbuch I spricht jedem das Recht zu, notwendige Maßnahmen zu bekommen, mit denen die Gesundheit und Leistungsfähigkeit geschützt, erhalten, verbessert oder wiederhergestellt werden können.
Wann ist eine Reha sinnvoll?
Grundsätzlich gilt: Eine Reha kommt zum Beispiel dann infrage, wenn die Patientin oder der Patient im Alltag oder im Beruf aufgrund der Erkrankung stark eingeschränkt wird – und sich der Gesundheitszustand durch eine Krankenbehandlung allein nicht ausreichend verbessern lässt.
Wie lange muss man in der Reha bleiben?
Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen dauern in der Regel drei Wochen, ambulante Rehabilitationsleistungen längstens 20 Behandlungstage. Die Regeldauer von stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Kinder unter 14 Jahren beträgt vier bis sechs Wochen.
Wie kann ich eine Reha bekommen?
Füllen Sie den Antrag auf Rehabilitation aus. Antragsformulare und Informationen gibt es bei uns bzw. Ihrem Rentenversicherungsträger, bei unseren Auskunfts- und Beratungsstellen, bei Versichertenberatern und Versichertenältesten, bei Ihrer Krankenkasse und bei Versicherungsämtern.
Wer zahlt die Kur bei Privatversicherten?
Grundsätzlich besteht in der privaten Krankenversicherung keine Leistungspflicht für Reha-Maßnahmen. Je nach Tarif übernimmt die private Krankenversicherung die Kosten für einen Reha-Aufenthalt. Häufig müssen sich Privatversicherte jedoch selbst beteiligen.