FAQ

Was versteht man unter Sockelbetrag?

Was versteht man unter Sockelbetrag?

Der Sockelbetrag ist Bestandteil eines Lohn- und Gehaltstarifvertrages. Es wird einmal ein fester Euro- Betrag vereinbart, der allen Beschäftigten einheitlich gezahlt wird. Darauf aufbauend wird eine prozentuale Entgelterhöhung gezahlt (x Euro plus y Prozent).

Wann Sockelbetrag?

Nun aber: Auftritt Sockelbetrag! Bei Familien mit niedrigem Einkommen und mehreren Kindern kann es passieren, dass der Mindesteigenbeitrag alleine schon durch die Zulagen abgedeckt ist. Genau in diesem Fall muss ein Sockelbetrag gezahlt werden. Und der beträgt einheitlich 60 Euro pro Jahr.

Was ist ein Sockelbetrag bei Riester?

Der Gesetzgeber verlangt daher, dass der Zulageberechtigte wenigstens einen Sockelbetrag (= Mindest-Eigensparleistung) als eigene Altersvorsorgeleistung erbringen muss, um in den Genuss der vollen Zulage zu gelangen. Dieser Sockelbetrag beträgt 60 EUR.

Wird der Höchstbeitrag zur Riester-Rente einmal jährlich angepasst?

Sie dürfen beliebig viel in die Riester-Rente einzahlen, wenn Sie gesetzlich rentenversichert sind. Der Riester-Höchstbetrag liegt bei 4 % des Jahresbruttoeinkommens abzüglich der Zulagen oder höchstens 2.100 Euro inklusive Zulagen, um die volle Riester-Förderung zu erhalten. 2021 sind dies bis zu 25.787 EUR pro Jahr.

Wann wird die Riester-Rente ausgezahlt?

Grundsätzlich ist die Riester-Rente in Form einer monatlichen Rentenzahlung zu gewähren. Regulär kommt sie ab dem Zeitpunkt zur Auszahlung, ab dem der Sparer in den Ruhestand geht. Versicherte erhalten dann zusätzlich zur gesetzlichen Rente oder Pension lebenslang die Riester-Rente.

Wer ist förderberechtigt bei Riester?

Riestern darf, wer verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Zu dieser Gruppe zählen alle Arbeitnehmer, die in Voll- oder Teilzeit angestellt sind. Selbstständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, sind auch förderberechtigt.

Wie viel maximal in Riester einzahlen?

Der Riester-Höchstbetrag liegt bei 4 % des Jahresbruttoeinkommens abzüglich der Zulagen oder höchstens 2.100 Euro inklusive Zulagen, um die volle Riester-Förderung zu erhalten. Höhere Einzahlungen als dieser Riester-Maximalbetrag werden nicht zusätzlich gefördert.

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