Was versteht man unter Sprungrevision?

Was versteht man unter Sprungrevision?

1. Zivilprozessordnung: In Ausnahmefällen als Rechtsmittel gegen Endurteile der Landgerichte erster Instanz zugelassene Revision. Die Sprungrevision bringt das Verfahren unter Übergehung der Berufungsinstanz (Oberlandesgericht) unmittelbar an den Bundesgerichtshof.

Wann Sprungrevision sinnvoll?

Die Sprungrevision ist dann sinnvoll, wenn der Sachverhalt unstreitig ist und es nur um die – möglichst zügige – Klärung von grundsätzlichen Rechtsfragen geht. Die Beteiligten begeben sich hierdurch allerdings der Möglichkeit, die vom SG festgestellten Tatsachen durch das Berufungsgericht überprüfen zu lassen, bzw.

Wer entscheidet über die Sprungrevision?

(5) 1Das Revisionsgericht entscheidet über den Antrag auf Zulassung der Sprungrevision durch Beschluss. 2Der Beschluss ist den Parteien zuzustellen. (6) Wird der Antrag auf Zulassung der Revision abgelehnt, so wird das Urteil rechtskräftig.

Was passiert wenn Revision eingelegt wird?

Was passiert, wenn die Revision Erfolg hat? Ist die Revision erfolgreich, also zulässig und begründet, so wird das ursprüngliche Urteil aufgehoben. Gleichzeitig werden die Feststellungen aufgehoben, die durch die Gesetzesverletzung betroffen sind. Auch eine Teilaufhebung des Urteils ist möglich.

Wer darf Rechtsmittel einlegen?

Berechtigung zur Einlegung von Rechtsmitteln Gegen Urteile des Strafgerichts können die Staatsanwaltschaft, der Angeklagte, sein gesetzlicher Vertreter, Privatkläger und Nebenkläger Rechtsmittel einlegen.

Warum gibt es keine Berufung Landgericht?

Gegen Urteile der Strafkammern – also des Landgerichts – oder sogar eines Oberlandesgerichts ist deshalb keine Berufung möglich. Außerdem sind nur Urteile auf diese Weise überprüfbar. Deshalb kann etwa gegen einen Strafbefehl keine Berufung eingelegt werden, sondern nur ein Einspruch.

Wann Rechtsbeschwerde?

Die Rechtsbeschwerde muss binnen eines Monats nach Zustellung des Beschlusses eingelegt werden und der Form des § 575 ZPO entsprechen. Sie darf nur durch einen Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof eingelegt und begründet werden (§ 78 Absatz 1 Satz 3 ZPO).

Wie lange kann man in Revision gehen?

Wie lange dauert ein Revisionsverfahren? Eine konkrete Dauer des Revisionsverfahren lässt sich leider nur schwer bestimmen. Wie im § 341 Abs. 1 StPO festgelegt, beträgt die Frist zur Einlegung der Revision eine Woche ab dem Tag der Urteilsverkündung.

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