Was versteht man unter Steuerinzidenz?
Die Steuerinzidenz ist die materielle Steuerlast, die sich aus der formellen Steuerlast durch Berücksichtigung von Überwälzungsvorgängen ergibt. Untersucht wird dies in der Steuerwirkungslehre.
Im allg. werden unter Steuerinzidenz Steuerverteilungswirkungen, ausgedrückt in veränderten Einkommensanteilen, verstanden. Es wird zwischen verschiedenen Inzidenzbegriffen unterschieden. Zunächst ist die gesetzliche Inzidenz zu nennen, die auf die im Gesetz zur Zahlung verpflichteten Steuerzahler verweist.
Wie soll die Steuerinzidenz gemessen werden?
Mit der Steuerinzidenz soll die personelle Verteilung jener Wohlstandseinbußen gemessen werden, die sich nach Abschluss aller Überwälzungsvorgänge einstellen und die sich von der formellen Steuerlast erheblich unterscheiden können.
Was ist die Steuerinzidenz bei der Umsatzsteuer?
Diese kann allerdings von der vom Gesetzgeber gewollten Steuerinzidenz abweichen. So wird bei der Umsatzsteuer ausdrücklich festgestellt, dass die Konsument en Steuerträger sein sollen, die Unternehmen aber Steuerzahler. Man spricht von formaler Inzidenz, wenn die Vorstellungen des Gesetzgebers zugrunde gelegt werden.
Was ist die gesetzliche Inzidenz?
Zunächst ist die gesetzliche Inzidenz zu nennen, die auf die im Gesetz zur Zahlung verpflichteten Steuerzahler verweist. Diese kann allerdings von der vom Gesetzgeber gewollten Steuerinzidenz abweichen.
Welche Inzidenz besteht in der Steuerbelastung?
Die spezifische (oder absolute) Inzidenz besteht darin, die distributiven Auswirkungen einer speziellen Veränderung der Steuerbelastung zu untersuchen, wobei die öffentlichen Ausgaben als konstant angenommen werden (z. B. Erhöhung der Einkommensteuer ohne Erhöhung der Staatsausgaben bzw. Senkung anderer Steuern ).