Was versteht man unter Unterstützter Kommunikation?
Der Begriff Unterstützte Kommunikation (Abkürzung UK) bezeichnet alle Kommunikationsformen für Menschen mit schwer verständlicher, begrenzter oder fehlender Lautsprache, die die unzureichende Lautsprache unterstützen.
Warum ist Unterstützte Kommunikation wichtig?
Die Unterstützte Kommunikation erleichtert z.B. nach einem Schlaganfall, der eine Aphasie oder eine Sprechapraxie zur Folge haben kann, neben der Therapie der verbalen Sprache die sofortige Kommunikation. Daher ist es wichtig, Methoden der UK frühest möglich einzusetzten.
Was ist eingeschränkte Kommunikation?
Die Sprachlosigkeit bei gleichzeitigem Sprachverständnis ist eine schmerzliche Erfahrung für alle Beteiligten. Kommunikation und Austausch sind existenziell für unser Leben. Für eine eingeschränkte Kommunikation gibt es sehr vielfältige Gründe: eine geistige Behinderung oder Entwicklungsverzögerungen.
Wie funktionieren die Geräte mit der Sprachausgabe?
Die Geräte sind je nach Konzeption mit einer synthetischen und/oder einer natürlichen Sprachausgabe ausgestattet und funktionieren mit Symbol- und/oder Schriftspracheingabe. Sie verfügen in der Regel über eine berührungsempfindliche Oberfläche, einen Touch-Screen.
Wie können elektronische Sprachausgabegeräte bedient werden?
Komplexe elektronische Sprachausgabegeräte können auch mit den Augen bedient werden. Die Augenbewegung wird dabei durch eine Kamera im Gerät erfasst. Der Nutzer kann so Tasten über Blickbewegung der Augen auswählen und auslösen. Die Möglichkeiten zur Ansteuerung eines Sprachausgabegerätes sind sehr vielfältig!
Was bedeutet die synthetische Sprachausgabe?
Synthetische Sprachausgabe bedeutet, dass das Gerät mit einer Sprachausgabesoftware die eingegebenen Buchstaben, Symbole, Wörter oder Sätze in gesprochene Sprache umwandelt. Die hochwertigen Sprachsoftwares lassen sich nach Geschlecht, Alter und weiteren Merkmalen anpassen, sodass eine Identifikation mit der „Computerstimme“ ermöglicht wird.
Welche Unterlagen benötigen sie für den Antrag auf elektronische Kommunikation?
Für den Antrag benötigen Sie folgende Unterlagen: > Einen Kostenvoranschlag der Hilfsmittelfirma über die elektronische Kommunikationshilfe samt Zubehör. > Ein Gutachten/Stellungnahme von Fachleuten, zum Beispiel Heilpädagoge, Logopäde oder die Beratungsstelle für Unterstützte Kommunikation. . > Ein ärztliches Rezept.