FAQ

Was versteht man unter Urheberrecht im Internet?

Was versteht man unter Urheberrecht im Internet?

Auch das Urheberrecht im Internet ist durch nationale Gesetze der Bundesrepublik Deutschland geschützt. Bei der Darstellung urheberrechtlich geschützter Inhalte im Internetbrowser handelt es sich um eine temporäre Vervielfältigung eines geschützten Werkes.

Wann ist deutsches Urheberrecht anwendbar?

Demnach kann in Deutschland ein subjektives Recht nur nach deutschem Recht und im Ausland nur nach ausländischem Recht verletzt werden. Freilich können deutsche Gerichte dennoch bei Vorliegen der Internationalen Zuständigkeit das Urheberrecht fremder Staaten anwenden und dort eine Verletzung feststellen.

Warum gilt das Urheberrecht für den Urheber?

Die Vermutung gilt nicht im Verhältnis zum Urheber oder zum ursprünglichen Inhaber des verwandten Schutzrechts. Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.

Wann verjährt ein Urheberrecht gegen das Urheberrecht?

Häufig bleibt nur der Gang zum Anwalt. Wann verjährt ein Verstoß gegen das Urheberrecht? Die Verjährung erfolgt nach drei Jahren. Damit für eine Urheberrechtsverletzung aber keine Strafe mehr droht, ist bei der Frist allerdings nicht der Tag der Tat, sondern der Tag der Entdeckung des Verstoßes entscheidend.

Was ist die Übertragbarkeit des Urheberrechts?

Übertragbarkeit des Urheberrechts. In Deutschland geht man von einem einheitlichen Urheberrecht aus, bei dem der Schutz der ideellen sowie der wirtschaftlichen Interessen eng miteinander verbunden sind (sog. monistische Theorie). Das Urheberrecht wird deshalb für grundsätzlich nicht übertragbar erklärt.

Wie lange endet das Urheberrecht nach der Veröffentlichung?

Es endet 70 Jahre nach dem Tode des alleinigen Urhebers (§ 64 UrhG). Eine entsprechende Regelung gibt es in § 65 UrhG für mehrere Urheber. Ist der Urheber anonym oder veröffentlicht er unter einem Pseudonym, erlischt das Urheberrecht in der Regel 70 Jahre nach Veröffentlichung (§ 66 UrhG).

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