Was versteht man unter Verbandmittel?
Verbandmittel sind Gegenstände, die dazu bestimmt sind, an der Oberfläche geschädigte Körperteile zu bedecken, Körperflüssigkeiten aufzusaugen und der Anwendung von Arzneimitteln zu dienen.
Wird Verbandsmaterial von der Krankenkasse bezahlt?
Die Kosten für Arznei- und Verbandmittel werden von der Krankenkasse, dem Rentenversicherungsträger und dem Unfallversicherungsträger teilweise oder ganz übernommen, wenn der Arzt die Mittel auf dem Kassenrezept verschrieben hat. In Einzelfällen tritt die Krankenhilfe des Sozialhilfeträgers für die Kosten ein.
Sind Verbandmittel Hilfsmittel?
Die Verordnungen von Verbandmitteln zählen zum Arzneimittelrichtgrößenvolumen. Verbandmittel können zu Lasten der GKV auf den Namen des Patienten verordnet werden und sind weder Hilfs- noch Pflegehilfsmittel. Daher ist es wichtig, Hilfsmittel und Verbandmittel immer auf getrennten Rezepten zu verordnen.
Kann man sich Verbandsmaterial verschreiben lassen?
Ihr Arzt stellt Ihnen für die benötigten Verbandmittel ein Rezept aus, welches Sie in einer Apotheke, einem Sanitätshaus oder bei einem spezialisierten Homecare-Unternehmen einlösen können. Wie bei den Arzneimitteln gilt hier die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten, min. 5 € und max.
Was versteht man unter Heilmitteln?
Heilmittel sind persönlich zu erbringende, ärztlich verordnete medizinische Leistungen. Zu den Heilmitteln zählen Maßnahmen der Physikalischen Therapie, der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, der podologischen Therapie, der Ergotherapie sowie der Ernährungstherapie.
Wer trägt die Kosten für Verbandsmaterial?
Zuzahlungen für Arzneimittel, Verbandsmaterial und Hilfsmittel. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten, Hilfsmitteln und Verbandmaterial wird für Versicherte ab 18 Jahren eine Zuzahlung erhoben, jedoch bei z.B. bei Hustensaft und Nasenspray bereits ab 12 Jahren.
Welche Hilfsmittel können verordnet werden?
Diese umfasst unter anderem Sehhilfen, Hörhilfen, Körperersatzstücke (Prothesen), orthopädische und andere Hilfsmittel wie Inkontinenzhilfen und Kompressionsstrümpfe bis hin zu Rollstühlen. Eventuell können also auch Hilfsmittel, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind, durch die GKV erstattungsfähig sein.