Was versteht man unter Verdachtskündigung?
Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen schwerwiegenden Verfehlung des Arbeitnehmers.
Was ist eine arbeitsrechtliche Anhörung?
Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie vor Ausspruch jeder Kündigung anzuhören, § 102 Abs. 1 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Diese Anhörung ist eines Ihrer wichtigsten Mitbestimmungsrechte. Unterläuft Ihrem Arbeitgeber dabei ein Fehler, kann das zur Unwirksamkeit der Kündigung führen.
Unter welchen Umständen kann eine Verdachtskündigung ausgesprochen werden?
Der Arbeitgeber kann die Verdachtskündigung aussprechen, wenn der Verdacht besteht, dass der Arbeitnehmer eine strafbare oder grob vertragswidrige Handlung begangen hat. Diese Form der Kündigung ist zulässig, da durch den Verdacht das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist.
Wann ist eine Verdachtskündigung möglich?
Eine Verdachtskündigung ist nur zulässig, wenn der Verdacht stark genug ist, dass auch eine fristlose Tatkündigung möglich wäre. Bei Diebstahl ist eine fristlose Tatkündigung möglich. Ohne Beweise kann die Wahrscheinlichkeit jedoch groß sein, dass der Arbeitnehmer erfolgreich gegen die Kündigung vorgehen kann.
Was kann ich als Arbeitnehmer gegen eine verdachtskündigung tun?
Folgen: Was tun bei Verdachtskündigung? Erhalten Arbeitnehmer eine Verdachtskündigung, können Sie schon bei der Anhörung darauf reagieren. Wollen Sie sich weiterhin gegen die Kündigung wehren, können Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen. Die Klage muss innerhalb einer Frist von drei Wochen erhoben werden.
Was gehört in eine Anhörung?
Die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats setzt voraus, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat schriftlich oder mündlich mindestens die Personaldaten des Arbeitnehmers, dem gekündigt werden soll, die Art der Kündigung (ordentliche, außerordentliche), Kündigungsfrist und den Kündigungstermin sowie die Gründe der …
Was ist eine Kündigungsanhörung?
Erklärung zum Begriff Kündigung – Anhörung des Betriebsrats Möchte ein Arbeitnehmer beziehungsweise ein Arbeitgeber ein bestehendes Arbeitsverhältnis beenden, so kann er dies auf dem Wege der Kündigung tun. In Betrieben, in denen ein Betriebsrat vorhanden ist, muss dieser vor jeder Kündigung angehört werden.
Wann kann eine Verdachtskündigung ausgesprochen werden?
Daher muss der Arbeitgeber die Verdachtskündigung innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab dem Zeitpunkt aussprechen, in dem er alle Verdachtsmomente geklärt hat und daher „von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis“ hat (§ 626 Abs. 2 BGB).