Was versteht man unter vergleichende Werbung?

Was versteht man unter vergleichende Werbung?

Vergleichende Werbung bedeutet, dass in einer Werbung die Leistung eines oder mehrerer Wettbewerber mit dem eigenen Angebot verglichen wird. Außerdem darf (vergleichende) Werbung nicht irreführend sein und Wettbewerber nicht verunglimpfen oder herabsetzen.

Welches Gesetz regelt die Zulässigkeit von Werbemaßnahmen?

Die „schwarze Liste“ – verbotene Werbung nach dem UWG Das Herzstück des Wettbewerbsrechts und Werberechts ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Welche Berufsgruppen dürfen keine Werbung machen?

Die Berufsgruppe der Ärzte ist das Paradebeispiel für ein aus dem Berufsrecht entwickeltes Werbeverbot. Mittlerweile sieht die Musterberufsordnung der Ärzte (MBO) in § 27 eine Liberalisierung vor, wonach anpreisende, irreführende und vergleichende Werbung unzulässig ist.

Ist die vergleichende Werbung unzulässig?

In solchen Fällen wird die vergleichende Werbung häufig nach § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG unzulässig sein. Beispiel : Im Fall des KG Berlin hatte die Beklagte bekannte Markenparfüme, für deren Vertrieb die Klägerin eine exklusive Lizenz besaß, imitiert und diese Imitationen beworben.

Was sind die Vorgaben für vergleichende Werbung?

Geht es um vergleichende Werbung, sind das UWG und seine Vorgaben zu beachten. Weiterhin dürfen Mitbewerber oder ihr Ruf nicht in irgendeiner Weise herabgesetzt oder ähnlich beeinträchtigt werden.

Was fordert der Gesetzgeber für vergleichende Werbung?

Das Gesetz fordert einen gewissen Grad an Austauschbarkeit zwischen den Vergleichsprodukten. Es ist kein Bezug auf objektive Merkmale eines Produkts vorhanden: Der Gesetzgeber sorgt mit dieser Beschränkung dafür, dass vergleichende Werbung sich in jedem Fall auf die Merkmale von Produkten konzentrieren müssen.

Warum ist vergleichende Werbung verboten?

Dieses Verhältnis wurde im Jahr 2000 infolge der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2006/114/EG per Vollharmonisierung ins Gegenteil verkehrt – heute ist vergleichende Werbung grundsätzlich erlaubt und nur ausnahmsweise verboten.

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