Was versteht man unter Verrechnungssteuer?
Die Verrechnungssteuer ist eine vom Bund an der Quelle erhobene Steuer auf dem Ertrag des beweglichen Kapitalvermögens (insbesondere auf Zinsen und Dividenden), auf schweizerischen Lotteriegewinnen *) und auf bestimmten Versicherungsleistungen.
Wer bezahlt Verrechnungssteuern?
Die Verrechnungssteuer ist eine Steuer des Zahlungsempfängers; sie wird aber vom Auszahlenden einbehalten und an die Eidgenössische Steuerverwaltung abgeführt. Der Empfänger erhält vom Auszahlenden eine Bescheinigung über den Steuerabzug.
Auf was wird Verrechnungssteuer erhoben?
Die Verrechnungssteuer ist eine Objektsteuer und wird ohne Rücksicht auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen erhoben. Der Steuersatz beträgt 35 % auf Kapitalerträgen und Lotteriegewinnen, 15 % auf Leibrenten und Pensionen und 8 % auf Versicherungsleistungen in Kapitalform.
Wann wird Verrechnungssteuer zurückerstattet?
Die Verrechnungssteuer wird Ihnen zurückerstattet, wenn Sie in der Steuererklärung Ihre Vermögenswerte und die darauf erzielten Vermögenserträge deklarieren. Die Forderung um Rückerstattung erfolgt somit automatisch. In der Regel wird der Betrag mit den Kantonssteuern verrechnet oder zurückbezahlt.
Wie funktioniert die Verrechnungssteuer einfach erklärt?
Die Verrechnungssteuer ist eine vom Schweizer Bund erhobene Quellensteuer von 35 Prozent, die vor allem die Steuerhinterziehung verhindern soll. Die Verrechnungssteuer wird beispielsweise auf Lotteriegewinnen und auf dem Ertrag von beweglichen Vermögen – vor allem Zinsen und Dividenden – erhoben.
Wann ist Verrechnungssteuer geschuldet?
Die Verrechnungssteuer ist innert 30 Tagen nach Entstehung der Steuerforderung fällig. Ab diesem Zeitpunkt wird ein Verzugszins von 5 % verrechnet.
Wie lange kann man VST zurückfordern?
Gemäss Artikel 32 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer vom 13.10.1965 (VStG) erlischt der Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer, wenn der Antrag nicht innert drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die steuerbare Leistung fällig geworden ist, gestellt wird.
Was unterliegt der Verrechnungssteuer?
Ab der CHF 200. – Grenze wird die Verrechnungssteuer bei allen Bank Konten zum Zuge kommen, ob nun Sparkonto, Privatkonto oder Lohnkonto. Die grosse Ausnahme bleibt aber der Lottogewinn. Bei Lottogewinnen bis 50 Schweizer Franken bleibt der glückliche Lotto-Gewinner von der Verrechnungssteuer verschont.
Wann werden Steuern zurückgezahlt Schweiz?
Wenn Sie ein Guthaben gegenüber der Steuerverwaltung haben, werden Sie vorgängig mittels Brief oder Abrechnung darüber informiert. Das Guthaben wird innert 30 Tagen auf ein von Ihnen gewünschtes Bank- oder Postkonto überwiesen.
Hat mein Konto Verrechnungssteuer?
Wer ein Post- oder Bankkonto hat, kennt das: Ende Jahr gibts Zins. Aber meistens zieht die Post oder die Bank gleich 35 Prozent Verrechnungssteuer ab. Diese erhält man später von der Steuerverwaltung zurück, sofern man die Zinsen als Einkommen deklariert.
Wann muss Formular 110 ausgefüllt werden?
Die Verordnung über die Verrechnungssteuer schreibt vor, dass eine inländische Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft der Eidgenössischen Steuerverwaltung innert 30 Tagen nach Genehmigung der Jahresrechnung unaufgefordert mit dem Formular 103 beziehungsweise 110 diese Unterlagen einreichen muss: den Geschäftsbericht …