Was versteht man unter Versicherungsrecht?
Das Versicherungsrecht umfasst dabei sämtliche Versicherungszweigen (Beispielsweise die private Krankenversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausratver-sicherung, Gebäudeversicherung,…).
Was ist eine risikogemeinschaft?
Begriff: Risikogemeinschaft in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, zu der sich rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Erst- und Rückversicherer zusammenschließen, um für bes. große oder unausgeglichene Risiken eine breitere versicherungstechnische Grundlage zu schaffen.
Was kostet eine private Rechtsschutzversicherung im Jahr?
Eine Rechtsschutzversicherung für die Lebensbereiche Privat, Beruf und Verkehr kostet je nach Versicherer zwischen 187 und 672 Euro pro Jahr bei einer Selbstbeteiligung im Schadensfall in Höhe von 150 Euro.
Was ist ein Rechtsanwalt für Versicherungsrecht?
Bei einem Sachschaden, wie etwa bei einem Unfall, unterstützt Sie ein Rechtsanwalt für Versicherungsrecht bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht bearbeitet die unterschiedlichsten Fälle aus dem Bereich Versicherung.
Welche besonderen Erfahrungen muss ein Anwalt für Versicherungsrecht leisten?
In § 5h der Fachanwaltsordnung (FAO) ist niedergeschrieben, welche besonderen praktischen Erfahrungen ein Anwalt für Versicherungsrecht vor dem Erwerb des Fachanwaltstitels leisten muss. Das umfasst daher 80 Fälle, von denen mindestens zehn gerichtliche Verfahren sein müssen.
Kann ein Fachanwalt für Versicherungsrecht helfen?
Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann helfen, wenn die Versicherung im Leistungsfall nicht zahlt. Versicherungen sind wichtig, sie dienen dazu, im deutschen Sozialsystem abgesichert zu sein. Doch für den Versicherungsnehmer ist es oft schwierig, die Vertragsbedingungen zu erfassen.
Wie werden Versicherungsgesellschaften in Deutschland eingeteilt?
Versicherungsgesellschaften werden in Deutschland nach Sparten eingeteilt. Der Grundsatz der Spartentrennung besagt, dass eine Versicherungsgesellschaft nur eine Versicherungssparte bedienen darf.