FAQ

Was versteht man unter Vertretung?

Was versteht man unter Vertretung?

Vertretung 1. Aus rechtlicher Sicht: stellvertretend für einen anderen rechtsgeschäftlich handeln, d. h. Willenserklärungen abgeben oder entgegennehmen. In der Regel muss der Vertreter dafür eine Vollmacht besitzen. ist ein Handeln, das durch einen Vertreter erfolgt und für den Vertretenen unmittelbare Wirkung hat.

Was ist ein Vertretungsverhältnis?

Vertretungsmacht ist ein Rechtsbegriff, der gemäß § 164 BGB für Willenserklärungen gilt, die der Stellvertreter im Namen des Vertretenen abgibt; sie wirkt unmittelbar für und gegen den Vertretenen. Dieser wird aus schuldrechtlichen Rechtsgeschäften unmittelbar berechtigt und verpflichtet. 1 BGB).

Was ist eine gesetzliche Vertretungsmacht?

Die Vertretungsmacht der Organe ist nach dem Gesetz grundsätzlich umfassend ausgestaltet, um eine volle Handlungsfähigkeit der durch sie handelnden Rechtsträger zu erreichen. Sie vertreten den Rechtsträger gerichtlich und außergerichtlich.

Was bedeutet rechtsgeschäftliche Vertretung?

Befugnis zum rechtsgeschäftlichen Handeln im Namen eines anderen mit Wirkung für oder gegen diesen (Stellvertretung, Vertretung). Vertretungsmacht beruht auf gesetzlicher Bestimmung (gesetzlicher Vertreter) oder Vollmacht.

Was bedeutet das Wort Vertreter?

1. Allgemein: Personen, die befugt sind, für einen anderen rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen: a) Aufgrund gesetzlicher Vorschrift: Gesetzliche Vertreter; b) zufolge rechtsgeschäftlich erteilter Vollmacht: Stellvertretung, Vertretung.

Was bedeutet Vertretungsberechtigte Person?

Die Vertretungsberechtigung besitzt derjenige, der berechtigt ist, das Unternehmen zu vertreten, zu lenken und zu führen.

Was ist eine Vertretungsberechtigte Person?

In allen Ländern müssen bei einem Bürgerbegehren bis zu drei bzw. genau drei Personen benannt werden, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten. Sie werden auch als Vertreter/innen, Vertretungsberechtigte oder Vertrauensleute bezeichnet.

Für wen besteht eine gesetzliche Vertretungsmacht?

Es besteht zunächst eine gesetzliche Vertretungsmacht für Eltern für ihre Kinder gem. §§ 1626, 1629 BGB. Daneben besteht eine gesetzliche Vertretungsmacht für die Ehegatten untereinander aus § 1357 BGB. Darüber hinaus kann sich eine solche Vertretungsmacht durch behördliche Bestellung ergeben.

Wer sind die gesetzlichen Vertreter?

Gesetzliche Vertreter sind beispielsweise die Eltern (oder der allein sorgeberechtigte Elternteil) für ihr minderjähriges Kind. Außerdem der Vormund, wenn den Eltern die elterliche Sorge nicht zusteht.

Was ist eine Aussenvollmacht?

Stellvertretung (Vollmacht) Erteilt der Vertretene die Vertretungsmacht gegenüber dem Dritten, dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll (§ 167 Abs. 1 BGB@), dann wird diese Vollmacht auch als Außenvollmacht bezeichnet.

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