Was versteht man unter vorversicherungszeit?
Die Vorversicherungszeit ist erfüllt, wenn seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung (Rahmenfrist) mindestens 9/10 der zweiten Hälfte dieses Zeitraums eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden hat. Die Art der Versicherung ist dabei unerheblich.
Was ist die 2 Hälfte des Erwerbslebens?
Für die Erfüllung der KVdR -Kriterien kommt es auf die zweite Hälfte dieses Zeitraums an – also auf die letzten 24 Jahre des Erwerbslebens. In diesem Fall ist das die Zeit zwischen dem 1.9.1995 und dem 30.8
Wie kommt man in die Krankenkasse der Rentner?
Wer eine gesetzliche Rente bezieht, ist grundsätzlich in einer eigenen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert. Diese wird von den normalen gesetzlichen Krankenkassen wie AOK, BKK oder Ersatzkassen betrieben. Nicht jeder Rentner wird dort automatisch Pflichtmitglied.
Wann wurde die 9 10 Regelung eingeführt?
Seit dem 1. August 2017 gilt eine neue Regelung, die den Zugang zur Krankenversicherung der Rentner erleichtert. Für jedes leibliche, Adoptiv- oder Pflegekind werden zukünftig pauschal 3 Jahre auf die Vorversicherungszeiten angerechnet. Dabei spielt es keine Rolle, von wem das Kind tatsächlich betreut wurde.
Wann ist man in der KVdR pflichtversichert?
In der KVdR wird pflichtversichert, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (Renten wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit oder Todes) beantragt, einen Rentenanspruch hat und die so genannte Vorversicherungszeit erfüllt. Dazu ist ein Antrag des Rentners notwendig.
Wann kommt man in die Krankenversicherung der Rentner?
Ist die Vorversicherungszeit erfüllt, sind Sie ab Rentenbeginn ein Pflichtmitglied in der Krankenversicherung der Rentner – unabhängig von der Höhe Ihrer Rente. Für die Zeit zwischen Rentenantrag und Rentenbeginn bleiben Sie zunächst beitragsfrei.
Wann kann ich mich von der KVdR befreien lassen?
Voraussetzung für eine Pflichtversicherung als Rentner ist, dass Sie einen Rentenantrag gestellt haben. Außerdem müssen Sie zu diesem Zeitpunkt während der zweiten Hälfte Ihres Berufslebens mindestens 90 Prozent anrechenbare Zeiten haben, sogenannte Vorversicherungszeiten.
Wie berechnet man die 9 10 Regelung?
46 : 2 = 23 Jahre zu 9/10 = 20,7 Jahre. War der Rentner also die letzten 20,7 Lebensjahre (20 Jahre und 8 Monate) vor dem Ruhestand in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, hat er mit dem Eintritt in den Ruhestand Anspruch auf die Mitgliedschaft bei der KVdR.
Waren Privatversicherte in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens weniger als 90 Prozent gesetzlich versichert besteht kein Recht auf die Krankenversicherung für Rentner KVdR?
Wer in der Krankenversicherung der Rentner ist (KVdR), muss auf viele Einnahmen keine Krankenkassenbeiträge zahlen. Um diesen Status zu bekommen, musst Du in der zweiten Hälfte Deines Erwerbslebens zu 90 Prozent der Zeit gesetzlich versichert gewesen sein. Du zahlst dann aber oft mehr für die Krankenversicherung.