Was war das letzte Jahr vor der Einführung des Mindestlohns?
Das Jahr vor der Einführung des Mindestlohns war dann auch das letzte Jahr, in dem die Arbeitslosigkeit der Schwarzen niedriger war als die der Weißen. Zu weiteren Ländern mit einer langen Erfahrung mit Mindestlöhnen gehören u. a. Frankreich (seit 1950) oder die Niederlande (1968).
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland?
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn wurde in Deutschland durch das am 1. Januar 2015 in Kraft getretene Mindestlohngesetz eingeführt. Seit dem 1. Juli 2021 liegt er bei 9,60 € brutto. Die Höhe wurde durch den Gesetzgeber bestimmt.
Warum gibt es keinen Mindestlohn in den skandinavischen Ländern?
In Österreich, der Schweiz, Italien und den skandinavischen Ländern gibt es keinen von der jeweiligen Regierung festgelegten Mindestlohn, unter anderem deshalb, weil mehr Wert auf die Tarifautonomie gelegt wird. In Dänemark, Finnland und Schweden liegt die Tarifbindung bei über 90 %.
Wann gibt es den Mindestlohn in Frankreich?
In Frankreich beispielsweise gibt es den Mindestlohn seit 1950. Denn die Verfassung schreibt zwingend vor, dass Staat und Politik dafür zu sorgen haben, dass jeder Bürger Mensch die materiellen Voraussetzungen hat, sich entfalten zu können.
Warum gibt es keinen Mindestlohn in Österreich und der Schweiz?
In Österreich, der Schweiz, Italien und den skandinavischen Ländern gibt es keinen von der jeweiligen Regierung festgelegten Mindestlohn, unter anderem deshalb, weil mehr Wert auf die Tarifautonomie gelegt wird.
Was ist der allgemeine Mindestlohn in Deutschland?
Welche Vereinbarungen über die Mindestlöhne sind unwirksam?
Vereinbarungen über niedrigere Löhne als die gesetzlich oder tarifvertraglich vorgesehenen Mindestlöhne oder der Verzicht der Arbeitnehmer auf den Mindestlohn sind unwirksam; d. h. der Arbeitnehmer kann trotzdem seinen Anspruch darauf geltend machen.
Wer hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn?
Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben alle Arbeitnehmer. Ebenso Anspruch haben Praktikanten, die eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben, ohne dass es sich um eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) handelt.