Was war der Grundsatz der Gewaltenteilung in der DDR?
In der früheren DDR war der Grundsatz der Gewaltenteilung nur theoretisch, nicht aber in der Praxis verwirklicht. Insbesondere gab es dort keine unabhängigen Gerichte. Aufteilung der Staatsgewalt in gesetzgebende Gewalt (Legislative), Verwaltung (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative).
Wie geht es mit der grundgesetzlichen Gewaltenteilung?
Bei der grundgesetzlichen Gewaltenteilung geht es nicht um eine absolute Trennung der Gewalten, sondern um ihre relative gegenseitige Kontrolle und Mässigung. Die besonderen Funktionen der Legislative, Exekutive und Judikative stehen in einem verfassungsrechtlichen Verhältnis mannigfacher Interdependenz und Kooperation.
Was ist das Prinzip der Gewaltenteilung in Deutschland?
In Deutschland setzte sich das Prinzip der Gewaltenteilung erstmals in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 durch. Im Grundgesetz ist Grundlage der Gewaltenteilung Art. 20 Abs. 2 S.2 GG. Danach wird die Staatsgewalt vom Volk „durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt”.
Wie ist die staatliche Gewalt aufgeteilt?
Die staatliche Gewalt ist in mehrere Gewalten aufgeteilt: Die legislative (gesetzgebende), die exekutive (vollziehende) und die judikative (Recht sprechende) Gewalt sollen sich gegenseitig kontrollieren und staatliche Macht begrenzen. Der Bundestag ist nach dem Prinzip der Gewaltenteilung die gesetzgebende Gewalt (Legislative) in Deutschland.
Was ist der Grundsatz der Gewaltentrennung?
So stehen z.B. nicht nur der gesetzgebenden, sondern auch der vollziehenden Gewalt rechtsetzende Funktionen zu ( Rechtsverordnung) ; der Grundsatz der Gewaltentrennung ist u. a. dadurch durchbrochen, dass ein Abgeordneter (als Mitglied der Legislative) zugleich Minister (u. damit Mitglied der Exekutive) sein kann.