Was waren die Reaktionen auf die Telefonaufzeichnungen?
In den Telefonaufzeichnungen, die sie dazu stichprobenartig angefordert hatte, war teilweise ein deutliches Unbehagen der Kunden über die mitlaufende Aufnahme zu spüren. Die Reaktionen reichten von launigen Bemerkungen à la „Grüße an die Aufsicht“ bis zu deutlich geäußerter Kritik.
Was ist die Aufzeichnungspflicht in einem Telefongespräch?
Die Aufzeichnungspflicht wirkt damit der besonderen Flüchtigkeit des gesprochenen Wortes in einem Telefongespräch entgegen. Auch wenn keine Beratung stattfindet, sondern der Kunde auf eigenen Wunsch beratungsfrei handelt, erfüllen die Aufzeichnungen eine wichtige Beweisfunktion.
Kann der Anwalt die Anwaltsgebühren zurückzahlen?
Haben Sie jedoch eine höhere Vorschusszahlung geleistet als Anwaltsgebühren anfallen, ist Ihr Anwalt verpflichtet, den Überschuss zurückzuzahlen. Verliert der Prozessgegner vor Gericht und muss hierauf die Anwaltskosten des Gewinners begleichen]
Wie können sie die Herausgabe ihrer Aufzeichnungen verlangen?
Denken Sie an Ihren Herausgabeanspruch. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, die Herausgabe der Aufzeichnungen beziehungsweise einer Kopie zu verlangen, die im Rahmen Ihrer Kundenbeziehung angefertigt wurden – und zwar nicht nur Telefonmitschnitte, sondern auch E-Mail -Verkehr und Chat-Protokolle. Das kann etwa sinnvoll sein]
Was hat das Mitschneiden von Telefongesprächen in Deutschland schlecht gemacht?
Das Mitschneiden von Telefongesprächen hat in Deutschland seit jeher einen schlechten Ruf. Die Assoziationen reichen von dem Spielfilm „Das Leben der Anderen“ bis zur NSA -Affäre.
Ist das Aufzeichnen von Telefongesprächen strafbar?
Das Aufzeichnen von Telefongesprächen ist strafbar, soweit dies unbefugt im Sinne des § 201 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) erfolgt. Nach dieser Vorschrift können Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren verhängt werden, wenn unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einem Tonträger aufgenommen wird.
Ist das Aufzeichnen von Telefongesprächen kritisch zu bewerten?
Das Aufzeichnen von Telefongesprächen in Call Centern ist datenschutzrechtlich kritisch zu bewerten, kann aber in engen Grenzen zulässig betrieben werden. Hierzu sollten die folgenden Punkte beachtet werden: Der anrufende Kunde muss der Aufzeichnung zuvor aktiv zustimmen.