Was wenn Arbeitgeber keine Arbeit hat?
Entgegen dem bereits erwähnten Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“ ist in § 615 Satz 1 BGB für den Fall des Annahmeverzugs des Arbeitgebers geregelt, dass der Arbeitnehmer für die infolge des Verzugs nicht geleistete Arbeit die vereinbarte Vergütung verlangen kann, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
Kann der Chef verlangen minusstunden zu machen?
Der Arbeitgeber kann Minusstunden gegenüber dem Arbeitnehmer nicht ohne Weiteres anordnen. Wenn fixe Arbeitszeiten im Vertrag vereinbart sind, etwa täglich zwischen 9 Uhr und 18 Uhr, kann der Arbeitgeber diese nicht einfach verschieben.
Kann mein Arbeitgeber über meinen Urlaub bestimmen?
Darf der Chef den Mitarbeitern vorschreiben, wann sie Urlaub nehmen müssen? Nein. Der Arbeitgeber muss den Jahresurlaub im Grunde nach den Wünschen der Beschäftigten gewähren, so § 7 Abs.
Wie viele Tage Urlaub darf der Arbeitgeber verplanen?
Eine gesetzliche Obergrenze gibt es dafür nicht. Allerdings ist die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in einer Sache eindeutig: Der Arbeitgeber darf nicht den gesamten Urlaubsanspruch des Beschäftigten für Betriebsurlaub verplanen.
Kann der Arbeitgeber bestimmen wann Urlaub genommen wird?
Durchatmen Zwangsurlaub: Wann der Arbeitgeber ihn anordnen darf. Der Arbeitgeber muss bei der Urlaubsplanung grundsätzlich die Wünsche der Arbeitnehmer berücksichtigen. Ausschließlich bei wichtigen Gründen darf der Chef für einen Teil des Jahresurlaubs bestimmen, wann dieser zu nehmen ist.
Kann man vom Arbeitgeber gezwungen werden Urlaub zu nehmen?
Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber im Rahmen des Direktionsrechts Zwangsurlaub oder Betriebsferien anordnen. Voraussetzung dafür sind nach § 7 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) „dringende betriebliche Gründe“. Nur wenn diese vorliegen, darf sich der Arbeitgeber über die Urlaubswünsche der Arbeitnehmer hinwegsetzen.
Was passiert mit minusstunden wenn ich kündige?
Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die von ihm angehäuften Minusstunden nicht vom Lohn abziehen. Der Arbeitgeber muss den vereinbarten Lohn voll zahlen, auch wenn der Arbeitnehmer zwischenzeitlich Minusstunden angehäuft hat.