Was wenn kein Willensvollstrecker?
Der Willensvollstrecker erstellt einen Teilungsvorschlag. Wenn dieser nicht von allen Erben akzeptiert wird, muss er weitere Vorschläge erarbeiten und mit den Erben besprechen. Ziel ist es, eine gemeinsame und einvernehmliche Lösung zu finden.
Wer kann eine Zwangsvollstreckung beantragen?
Ein Gerichtsvollzieher kann von jedem beauftragt werden, der über einen vollstreckbaren Titel gegenüber einem Schuldner verfügt. So können Mieter einen Gerichtsvollzieher beauftragen, um offene Mietschulden zu vollstrecken. Ebenso können Energieversorger einen Gerichtsvollzieher ansetzen, um die Schuldner zu pfänden.
Wann braucht es einen Willensvollstrecker?
6 Wann braucht es für die Erbteilung einen Willensvollstrecker? Wenn unter den Erben eine Auseinandersetzung droht. Oder falls die Erben nicht in der Lage sind, den Nachlass zu verwalten und zu teilen – beispielsweise bei vererbten Unternehmen.
Was kann der Willensvollstrecker für die Erben tun?
Dabei kann der Willensvollstrecker für die Erben eine wichtige Aufgabe wahrnehmen und dazu beitragen, dass der Nachlass einvernehmlich geteilt werden kann. Hinterlässt die verstorbene Person mehrere Erben, bilden diese automatisch eine Erbengemeinschaft.
Was muss der Willensvollstrecker an das geltende Recht halten?
Der Willensvollstrecker muss sich hinsichtlich der Erbteilung an das geltende Recht halten. Wenn alle Vermächtnisse erfüllt sind und der Willensvollstrecker für die Begleichung aller Schulden gesorgt hat, geht es an die Teilung des Nachlasses.
Was ist ein Willensvollstrecker in der Zeit der Trauer?
Da sich ein Willensvollstrecker zudem auch um alle finanziellen und administrativen Angelegenheiten des Erblassers kümmert, ist er in der Zeit der Trauer auf jeden Fall eine grosse Entlastung und Hilfe für die Hinterbliebenen und Erben.
Was ist der Willensvollstrecker in der Schweiz?
Bei der Willensvollstreckung in der Schweiz wird der Willensvollstrecker damit beauftragt, den Nachlass des Erblassers zu verwalten. Die Willensvollstrecker Definition kann also wie folgt lauten: «Ein Willensvollstrecker ist eine vom Erblasser bestimmte Vertrauensperson, die damit beauftragt ist, den letzten Willen des Erblassers zu vollziehen.»