FAQ

Was wird bei der Umlage U1 erstattet?

Was wird bei der Umlage U1 erstattet?

Nehmen Sie am Umlageverfahren U1 teil, erstatten wir Ihnen 80 Prozent Ihrer Aufwendungen bei Krankheit. Die auf das Arbeitsentgelt entfallenden Arbeitgeberbeitragsanteile zur Sozialversicherung sind mit dieser Erstattung abgegolten. So können Sie den Ausfall der Mitarbeiter leichter verkraften – wenigstens finanziell.

Was bekommt der Arbeitgeber von der Krankenkasse wenn der Arbeitnehmer krank ist?

Krankengeld durch die Krankenkasse Versicherte können für dieselbe Krankheit innerhalb von drei Jahren bis zu 78 Wochen Krankengeld erhalten, allerdings nur bei ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit. Die Höhe des Krankengeldes beträgt 70 % des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 % des Nettoverdienstes.

Was ist Erstattung Aufwendungsausgleichsgesetz?

Das deutsche Aufwendungsausgleichsgesetz regelt seit 2006, unter welchen Voraussetzungen Arbeitgebern die Kosten für Entgeltfortzahlungen und Mutterschaftsleistungen erstattet werden (Ausgleichsverfahren) und wie die Erstattungen auf die Gesamtheit der Arbeitgeber finanziell verteilt werden (Umlageverfahren).

Wer bekommt AAG?

1 Satz 1 AAG grundsätzlich von der Krankenkasse gewährt, bei der die jeweiligen Arbeitnehmer versichert sind. Nach § 2 Abs. 2 Satz 1 AAG wird die Erstattung auf Antrag erbracht.

Wer erstattet dem Arbeitgeber die Lohnfortzahlung?

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten Arbeitgebern einen Teil ihrer Aufwendungen, die sie im Krankheitsfall an Arbeitnehmer nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) zahlen müssen.

Wie berechne ich die Erstattung nach U1?

Zur Berechnung des Erstattungsanspruchs wird bei einer Arbeitsunfähigkeit für einen Teilmonat das im maßgebenden Monat tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt und die Entgeltfortzahlung nach dem Verhältnis ihrer Höhe so zueinander vermindert, dass sie zusammen höchstens die Beitragsbemessungsgrenze erreichen.

Wer erstattet U1?

Durch das Erstattungsverfahren U1 werden Leistungen erstattet, die der Arbeitgeber nach dem Gesetz an arbeitsunfähig erkrankte Arbeiternehmer/-innen und Auszubildende zu erbringen hat. Grundlage für die Berechnung der Erstattung bildet stets das fortgezahlte Bruttoarbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

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