Was wird beim Wohngeld mit angerechnet?
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte nach § 22 des Einkommensteuergesetzes zählen als Einnahmen. Hierbei wird der Überschuss der Einnahmen abzüglich der Werbungskosten als Ausgangspunkt für die Ermittlung des Wohngelds genommen.
Was braucht man alles um Wohngeld zu beantragen?
Wohngeld beantragen: Erforderliche Unterlagen und Nachweise
- der ausgefüllte Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss (Mieter) oder Lastenzuschuss (Eigentümer))
- Mietbescheinigung, auszufüllen vom Vermieter (mit Angabe über Größe sowie Baujahr des Wohnraums)
- Mietvertrag und Mietquittung.
- Personalausweis oder Reisepass.
Was braucht der Vermieter für eine gewerbliche Nutzung der Wohnung?
Für die gewerbliche Nutzung seiner Wohnung braucht der Mieter die Zustimmung des Vermieters, das entschied der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 165/08). In manchen Fällen darf der Vermieter sie jedoch nicht verweigern. Vorrangig geht es dabei um die Frage, ob die berufliche Tätigkeit eine Außenwirkung hat oder für andere Hausbewohner störend ist.
Kann der Vermieter die Miete pünktlich kündigen?
Erhält der Vermieter die Miete nicht pünktlich, befindet sich der Mieter automatisch in Zahlungsverzug. Wenn der Mieter häufiger zu wenig bzw. gar nicht zahlt und der ausstehende Betrag zwei Monatsmieten übersteigt, ist der Vermieter berechtigt, ihm laut § 543 BGB fristlos – also ohne vorherige Abmahnung – zu kündigen.
Kann der Wohnungsgeber an die Meldebehörde gelangen?
Der Wohnungsgeber bzw. Wohnungseigentümer könnte durch eine Auskunft der Meldebehörde an die neue Anschrift seines ehemaligen Mieters gelangen. Erfüllt werden kann der geschilderte Auskunftswunsch eines Vermieters nur im Rahmen der Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft, § 44 BMG.
Wer hat Anspruch auf Wohngeld als Mietzuschuss für Mieter?
Beim Wohngeld Anspruch ist zu unterscheiden, ob es sich um Mieter oder Eigentümer handelt. Je nach Art der Nutzung wird für Mieter der Mietzuschuss gezahlt und für Eigentümer einer selbst genutzten Wohnimmobile der Lastenzuschuss. Für beide Fälle findet sich diese Regelung im § 3 WoGG. Anspruch auf Wohngeld als Mietzuschuss für Mieter