Was wird geteilt bei Scheidung?
Die Differenz zwischen Anfangsvermögen und Endvermögen wird geteilt. Hat also ein Ehegatte einen geringeren Zugewinn erzielt als der andere, so hat er Anspruch auf Zahlung in Höhe der Hälfte der Differenz. Hat ein Ehegatte bei der Scheidung noch mehr Schulden als bei der Heirat, ist der Zugewinn mit Null anzusetzen.
Wie wird die Brutto- und Netto-Pension abgezogen?
Brutto- und Netto-Pension. Wie auch beim Gehalt, werden bei der österreichischen Pension Versicherungsbeiträge und Lohnsteuer abgezogen. Natürlich entfällt dabei der Pensionsversicherungsbeitrag. Die Nettopension errechnet sich aus der Bruttopension. Abgezogen werden aktuell 5,1 % Krankenversicherungsbeitrag und die jeweils fällige Lohnsteuer.
Was beträgt die Terminsgebühr bei der Scheidung?
Berechnung der Terminsgebühr. Die Terminsgebühr beträgt bei der Scheidung grundsätzlich 1,2 Gebührensätze. Eine 1,0-Gebühr bei einem Verfahrenswert von 32.600 Euro beträgt 1.036 Euro (§13 RVG). Die Terminsgebühr berechnet sich daher wie folgt: 1,2 × 1.036 = 1.243,20 Euro .
Wie wird bei der österreichischen Pension abgezogen?
Brutto- und Netto-Pension Wie auch beim Gehalt, werden bei der österreichischen Pension Versicherungsbeiträge und Lohnsteuer abgezogen. Natürlich entfällt dabei der Pensionsversicherungsbeitrag. Die Nettopension errechnet sich aus der Bruttopension. Abgezogen werden aktuell 5,1 % Krankenversicherungsbeitrag und die jeweils fällige Lohnsteuer.
Wie funktioniert der Versorgungsausgleich bei Scheidung?
Versorgungsausgleich – Rentenausgleich bei Scheidung. Beim Versorgungsausgleich sollen die während der Ehe erworbenen Rentenpunkte zwischen den Ehegatten zu gleichen Teilen aufgeteilt werden. In der folgenden Grafik zum Versorgungsausgleich finden Sie ein Beispiel, wie die Aufteilung der Rentenanwartschaften im Einzelnen funktioniert.