FAQ

Was wird im basispass abgefragt?

Was wird im basispass abgefragt?

Der Basispass Pferdekunde ist ein eigenständiges Abzeichen der FN. Er prüft das Grundlagenwissen rund ums Pferd . Im Basispass lernst du alles über den fachgerechten Umgang mit Pferden. Dir wird fachkundiges Wissen über Themen wie Haltung, Fütterung, Pflege, Krankheiten, Sicherheit, Verladen und Transport vermittelt.

Was braucht man alles für den basispass?

Den Basis-Pass brauchst du für den Erwerb: eines Reitabzeichens, zunächst des DRA IV (deutsches Reitabzeichen Klasse IV) eines Fahrabzeichens, zunächst des DFA IV (deutsches Fahr-Abzeichen Klasse IV) eines Voltigierabzeichens, zunächst des DVA IV (deutsches Voltigier-Abzeichen Klasse IV)

Was muss man beim Pferdeführerschein Reiten machen?

Die Teilnehmer müssen beweisen, dass sie eine sichere Sitzgrundlage beherrschen, in allen Grundgangarten frei reiten können und die Bahnregeln kennen. Weiterhin wird die Hilfenabstimmung der Reiter überprüft und in der Abteilung geritten.

Was kostet der Pferdeführerschein?

Jeder Kurs beinhaltet 4 x 2 Stunden und kostet 95€ + 10€ Prüfungsgebühr. Die Prüfungstermine werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Was muss man beim Pferdeführerschein Umgang machen?

Die Prüfung besteht aus vier Stationen, die an einem Tag absolviert werden:

  • Station 1: Erster Kontakt und Pferdepflege.
  • Station 2: Pferdeverhalten und artgerechter Umgang mit dem Pferd.
  • Station 3: Praktischer Umgang mit dem Pferd.
  • Station 4: Alltagssituationen aus dem öffentlichen Raum.

Was muss man können um den Reiterpass zu machen?

1) Erstens muss eine von drei alternativen Dressuraufgaben (R1, R2 oder R3) abgelegt und bestanden werden. 2) Zweitens muss eine mindestens 600 Meter lange Geländestrecke mit vier Hindernissen zurückgelegt werden; die Hindernisse müssen mindestens 70 Zentimeter hoch sein und zwei natürliche Hindernisse umfassen.

Was bringt mir der Reiterpass?

Der Reiterpass gilt in Österreich als Führerschein fürs Reiten. Er berechtigt den Inhaber, alleine ins Gelände zu reiten, sofern dieser schon das 16. Lebensjahr vollendet hat. Weiters berechtigt er Kinder und Jugendliche mit Erwachsenen ohne besondere Funktion (Reitlehrer,…)

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