Was wird im kündigungsschutzprozess geprüft?
In einem Kündigungsschutzprozess wird gerichtlich geklärt, ob das Arbeitsverhältnis durch die streitgegenständliche Kündigung des Arbeitgebers wirksam aufgelöst wurde. Eine wirksame Kündigung muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Wie läuft ein Kündigungsverfahren ab?
Ein Kündigungsverfahren vor dem Arbeitsgericht folgt einem festen Schema (§ 61a ArbGG). Es folgt ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht, der eine gütliche Einigung zwischen beiden Seiten herbeiführen soll. Erst wenn das nicht gelingt, beraumt das Gericht einen Kammertermin an – die eigentliche Verhandlung.
Welche Bedeutung hat eine Kündigungsschutzklage?
Bedeutung: Die Kündigungsschutzklage ist erforderlich, wenn ein Arbeitnehmer geltend machen will, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderem Grund rechtsunwirksam ist.
Wie enden kündigungsschutzklagen?
Ca. 90% aller Kündigungsschutzklagen enden jedoch in einer Einigung mit dem Arbeitgeber, im Rahmen dessen der Arbeitgeber eine Abfindung zahlt. Arbeitgeber zahlen Abfindungen, da ein Kündigungsschutzprozess aus Sicht eines Arbeitgebers sehr risikoreich ist. Die Abfindungshöhe ist daher Verhandlungssache.
Wie läuft ein Kammertermin vor dem Arbeitsgericht ab?
An dem Kammertermin nehmen neben der/dem Vorsitzenden auch zwei ehrenamtliche Richter/innen aus Kreisen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer teil und es kann ggf. zu einer Beweisaufnahme kommen. In dieser Verhandlung wirkt das Gericht nochmals auf eine gütliche Einigung hin.
Wie läuft eine Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht ab?
Ein Gütetermin läuft in der Regel nach folgendem Schema ab: Am Verhandlungstag treffen sich Richter, Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einem Raum des Arbeitsgerichts. Später wird die Entscheidung schriftlich fixiert sowie Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zugeschickt. Damit ist das Verfahren abgeschlossen.
Was passiert nach erfolgreicher Kündigungsschutzklage?
Was passiert bei einer gewonnenen Kündigungsschutzklage? Ein gewonnener Kündigungsschutzprozess führt zur Wiedereinstellung beziehungsweise zu der Fortführung der niedergelegten Arbeit. Mit dem Sieg des Arbeitnehmers gegen die erhaltene Kündigung stellt das Arbeitsgericht fest, dass diese nicht rechtskräftig ist.