Was wird im Markengesetz geschützt?
Schutzfähig sind Zeichen, die geeignet sind, Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das können beispielsweise Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, aber auch Farben, Hologramme, Multimediazeichen und Klänge sein.
Wo ist der Markenschutz geregelt?
Als Marke schutzfähig sind nur Zeichen, die geeignet sind, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Die vielseitigen Formen der Marke sind im § 3 Markengesetz (MarkenG) geregelt.
Was fällt nicht unter Markenschutz?
Nicht schutzfähig nach § 3 II MarkenG sind Zeichen, die ausschließlich aus einer Form bestehen, 1. die durch die Art der Ware selbst bedingt ist. Dies ist der Fall, wenn die Form des Zeichens die betreffende Ware erst als eine Ware einer bestimmten Gattung klassifiziert.
Was kann nicht zur Marke werden?
Sie können kein Zeichen eintragen, das nicht grafisch darstellbar sind und dem jede Unterscheidungskraft fehlt, das also nicht dazu dienen kann, ein Unternehmen von einem anderen zu unterscheiden.
Was besagt das Markengesetz?
Das Markengesetz schützt Marken, geschäftliche Bezeichnungen und geografische Herkunftsangaben (§ 1). Das Markengesetz schließt ergänzenden Schutz nach anderen Vorschriften nicht aus (§ 2).
Wann liegt eine Markenrechtsverletzung vor?
Das Markenrecht gibt dem Markeninhaber das Recht, ein Zeichen zu monopolisieren. Er ist also der Einzige, der entscheiden darf, wer die Marke benutzen darf. Daher liegt eine Markenverletzung immer dann vor, wenn jemand die geschützte Marke gegen den Willen des Berechtigten verwendet.
Wann ist eine Marke verletzt?
Wann wird der Schutz der Marke verletzt? Der markenrechtliche Schutz wird dann verletzt, wenn Konkurrenten dasselbe Markenzeichen oder ein „zum Verwechseln“ ähnliches Zeichen für ihre Zwecke in dem gleichen Territorium verwenden und damit die Unterscheidungskraft der Marke aushöhlen.
Was sind die Begriffe Markenzeichen und Marken?
In der Literatur und im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe „Warenzeichen“ und „Marke“ allerdings noch häufig synonym verwendet. Dem Markengesetz zufolge versteht man unter einer Marke ein Zeichen, das dazu dient, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (Herkunftsfunktion).
Ist die Eintragung notwendig für den Markenschutz?
Die Eintragung ist somit notwendig, für die Entstehung des Markenschutzes. Als natürliche Personen werden reale Menschen bezeichnet. Wohingegen es sich bei juristischen Personen um Personengesellschaften handelt, die rechtsfähig sind und somit Verträge abschließen können.
Wie kann ein Logo als Marke geschützt werden?
Ein Logo kann – durchaus auch parallel – als Marke und als Design geschützt werden. Wenn Sie das Logo vor allem zur markenmäßigen Kennzeichnung von Waren und/oder Dienstleistungen nutzen möchten, die von Ihrem Unternehmen angeboten werden, sollten Sie das Logo als Marke schützen lassen.
Wie kann ich ein markenrechtlich geschütztes Logo missbrauchen?
Wenn Sie an Ihrem Logo ein Markenzeichen haben, ermöglicht Ihnen dies auch, rechtliche Schritte gegen jeden einzuleiten, der Ihr Design ohne Ihre Genehmigung verwendet. Es kann schon mal vorkommen, dass Strafanzeigen gegen die verletzende Partei dafür erstattet wird, ein markenrechtlich geschütztes Logo zu missbrauchen.