Was wird in der Gewerbeordnung geregelt?
Bestimmungen v.a. über Zulassung, Umfang und Ausübung eines Gewerbes, Art der Gewerbebetriebe, Marktverkehr, Taxen, Arbeitsschutz für gewerbliche Arbeiter gegen missbräuchliche Ausnutzung der Arbeitskraft, Sonntagsruhe, Lohnschutz und Betriebssicherheit, Zeugnisse.
Für wen gilt die Gewerbeordnung?
Nach § 6 gelten die Vorschriften der Gewerbeordnung aktuell für alle Arbeitnehmer und sind nicht mehr nur auf gewerbliche Arbeitnehmer beschränkt. Die Gewerbeordnung gilt seit ihrer Novellierung auch für die neuen Bundesländer, was vor dem Einigungsvertrag vom 31.08.1996 noch ausgeschlossen war.
Wo steht die Gewerbeordnung?
Aktuelle und verlässliche Fassungen der GewO und anderer Gesetze finden Sie im Internet z.B. unter http://dejure.org/ oder unter www.gesetze-im-internet.de.
In welchem Gesetz ist der Gewerbeschein geregelt?
Gewerberecht. Die Gewerbefreiheit ist in Deutschland durch Artikel 12 Grundgesetz [GG] als Variante des Grundrechts auf Berufsfreiheit verfassungsrechtlich garantiert. Die Ausübung eines Gewerbes in obigem Sinne unterliegt den Vorschriften der Gewerbeordnung.
Was ist in der Bewachungsverordnung geregelt?
In der Bewachungsverordnung ist geregelt, welche Qualifikationen eine Sicherheitskraft für eine Tätigkeit in dem Gewerbe absolviert haben muss. Die Ordnungsämter überprüfen auf kommunaler Ebene die Einhaltung der BewachVO. Die Verordnung ist für die Sicherheitsbranche von grundlegender Bedeutung.
Was heißt Gewerbeordnung?
Die Gewerbeordnung (GewO) ist ein deutsches Gesetz, das die Gewerbefreiheit inhaltlich bestimmt und beschränkt. Sie wurde 1869 als „Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund“ erlassen, wurde 1883 zur „Gewerbeordnung für das Deutsche Reich“ und gilt mit vielen Änderungen in ihren Grundzügen bis heute.
Was fällt unter ein Gewerbe?
Ein Gewerbe ist jede erlaubte wirtschaftliche selbständige Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf eine gewisse Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird, mit Ausnahme freiberuflicher Tätigkeit und der Urproduktion.