Was wird unter Anspruch durchsetzbar gepruft?

Was wird unter Anspruch durchsetzbar geprüft?

Ein Anspruch ist dann durchsetzbar, wenn dem keine Einreden (sog. rechtshemmende Einwendungen) entgegenstehen. Gemeint sind insbesondere solche Einreden, die ein Zurückbehaltungsrecht (ZBR) begründen (z.B.: §§ 273, 320 BGB). Ebenso ist auch die Verjährung nach §§ 214 Absatz 1, 194 Absatz 1 BGB eine Einrede.

Wann ist Anspruch nicht durchsetzbar?

trotzdem nicht geltend gemacht werden kann • Der Anspruch ist nicht durchsetzbar bei rechtshemmenden Einreden, z.B. Merke: Eine Person hat grundsätzlich nur dann einen Anspruch, wenn dieser Anspruch entstanden ist, nicht erloschen ist und auch durchsetzbar ist!

Was ist die Grundregel für gegenseitige Verträge?

Die Grundregel für gegenseitige Verträge ist in § 103 InsO enthalten. Danach bleibt es dem Insolvenzverwalter überlassen, ob er einen noch nicht oder nicht vollständig erfüllten gegenseitigen (synallagmatischen) Vertrag erfüllen will oder nicht.

Ist ein gegenseitiger Vertrag vorteilhaft?

1. Ein gegenseitiger Vertrag im Sinne des § 103 InsO liegt immer dann vor, wenn beide Seiten ihre Leistungen noch nicht vollständig ausgetauscht haben. Der Verwalter muss das Wahlrecht so ausüben, dass es für die Masse vorteilhaft ist. HK-InsO Marotzke § 103 Rn.

Wie kommt es zu einer vertragsspaltung?

Bei derartigen Teilleistungen kommt es zu einer Vertragsspaltung, wenn der Verwalter Erfüllung wählt. Gottwald /Huber Insolvenzrechts-Handbuch § 35 Rn. 24. Die Teilleistungen des Vertragspartners vor Eröffnung (Vorleistungen) bleiben bloße Insolvenzforderung ( § 105 S. 1 InsO ).

Was ist der vertragliche primär-Anspruch?

Der vertragliche Primär-Anspruch ist stets die Erfüllung nach § 362 Abs. 1 BGB. Bei einem Kaufvertrag nach den §§ 433 ff. BGB wäre dies entweder die Übergabe der mangelfreien Sache bzw. die Kaufpreiszahlung. Ein Sekundär-Anspruch hingegen ergibt sich insbesondere bei Leistungsstörungen oder anderweitigen Pflichtverletzungen.

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