Was wird von einer Rechtsschutzversicherung übernommen?
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel folgende Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme:
- die gesetzlichen Anwaltsgebühren eines vom Versicherten gewählten Rechtsanwalts.
- Gerichtskosten.
- Zeugengelder und gerichtliche Sachverständigenhonorare.
Wer übernimmt die Gerichtskosten bei Rechtsschutz?
Mit einer Rechtsschutzversicherung kann man sich schon im Vorhinein wappnen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt neben den Gerichtskosten auch die Gebühren für den eigenen und den gegnerischen Rechtsanwalt, wenn das Urteil gegen den Versicherungsnehmer ausfällt.
Was beinhaltet die Berufsrechtsschutz?
Berufs-Rechtsschutz umfasst meist folgende Leistungsarten: Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Steuer-, Sozialgerichts-, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.
Warum sollten sie gegen ihren Anwalt Vorgehen?
Dann sollten Sie gegen Ihren Anwalt vorgehen. Denn Ihr Anwalt macht nichts: Er muss Fristen beachten und einhalten – zum Beispiel muss er an die Verjährungsfrist denken und diese „Deadline“ korrekt berechnen. Sie selbst müssen sich auf Ihren Anwalt verlassen können. Im Falle eines Fristversäumnisses liegt ein folgenschwerer Fehler vor.
Ist ein Gerichtsverfahren ohne Anwalt möglich?
Ein Gerichtsverfahren ohne Anwalt ist überall dort möglich, wo sich aus dem Gesetz kein Anwaltszwang ergibt. Dort, wo ein Rechtsanwalt zwingend vorgesehen ist, können bestimmte Rechtshandlungen auch nur durch diesen vorgenommen werden. Ist dies nicht der Fall, sind diese rechtlich unwirksam und werden vom Gericht nicht zur Kenntnis genommen .
Warum macht ein Anwalt nichts?
Ihr Anwalt macht nichts, weil er und der Richter die Lage einstimmig beurteilen. Für Sie sieht es also nur so aus, als ob Ihr Anwalt die Dinge schleifen lässt. Sie haben Ihren Prozess verloren – und Sie fallen aus allen Wolken. Ihr Anwalt muss einen Fehler gemacht haben!
Ist eine Gerichtsverhandlung ohne Anwalt möglich?
Hier ist eine Gerichtsverhandlung ohne Anwalt nicht möglich. Ebenfalls besteht im Strafprozess die Möglichkeit, sich selbst zu verteidigen.