Was zählt bei Dienstreisen als Arbeitszeit?
1. Was ist eine Dienstreise und wann zählt die Zeit der Dienstreise zur Arbeitszeit? Ein Arbeitnehmer, der für einen Arbeitseinsatz an einen Ort außerhalb der regulären Arbeitsstätte fährt, unternimmt eine Dienstreise. Diese Zeit ist seine Wegezeit; die gehört nicht zur Arbeitszeit und wird daher auch nicht vergütet.
Sind Dienstreisen Arbeitszeit?
Gilt die Fahrt zu einer Dienstreise in öffentlichen Verkehrsmitteln als Arbeitszeit? Grundsätzlich gilt: Reist ein Mitarbeiter während seiner regulären Arbeitszeit geschäftlich, zählen der Flug, die Zug- oder Fährfahrt als normale Arbeitszeit – auch dann, wenn der Angestellte unterwegs nicht arbeitet.
Wo beginnt und endet die Dienstreise?
§ 2 Dienstreisen (1) Dienstreisen sind Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststätte. (2) Die Dauer der Dienstreise bestimmt sich nach der Abreise und Ankunft an der Wohnung, es sei denn, die Dienstreise beginnt oder endet an der Dienststätte.
Was ist der Unterschied zwischen einer Dienstreise und einer Geschäftsreise?
Dienst- oder Geschäftsreisen sind damit die Abwesenheit vom Arbeitsplatz aus betrieblichen, beruflichen oder dienstlichen Gründen. Während im öffentlichen Dienst von Dienstreise gesprochen wird, heißt sie in der Privatwirtschaft Geschäftsreise.
Wann beginnt eine Dienstreise und wann endet sie?
Die Dienstreise beginnt erst, wenn der Beschäftigte vom Unternehmen aus aufbricht. Die Fahrt bis zum Unternehmen gilt als Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und kann nur nach den entsprechenden (ungünstigeren) Grundsätzen abgerechnet werden.
Ist der Weg zur Baustelle Arbeitszeit?
Generell gilt: Die Arbeitszeit beginnt und endet an der Arbeitsstelle. Richtig ist aber auch, dass das für die meisten Arbeitnehmer im Baugewerbe nicht der Firmensitz, sondern die Baustelle ist. Dementsprechend ist die Fahrzeit, die Sie von der Betriebsstätte zur Baustelle benötigen, zu vergütende Arbeitszeit.
Wird die Fahrzeit zur Baustelle als Arbeitszeit gerechnet?
Wann gilt Fahrzeit als Arbeitszeit? Laut einer Entscheidung des EuGH gilt Fahrzeit dann als Arbeitszeit, wenn der Arbeitnehmer keinen festen Arbeitsort hat und ständig von Kunde zu Kunde oder von Einsatzort zu Einsatzort fahren muss. Dies betrifft vor allem Bauarbeiter, Handwerker und Mitarbeiter im Außendienst.