Was zaehlt in die Geschossflaeche?

Was zählt in die Geschossfläche?

Die Geschossfläche (GF) ist eine bauplanungsrechtlich definierte Flächeneinheit. Sie ist in der BauNVO 1990 (§ 20 Abs. 3) definiert als die Summe der Grundflächen aller nach den Außenmaßen eines Gebäudes ermittelten Grundrissebenen, die ein Vollgeschoss sind.

Welche Räume zählen zur GFZ?

Die Geschossflächenzahl schreibt vor, wie viele Quadratmeter Stockwerksfläche je Quadratmeter Ihres Grundstücks gebaut werden dürfen. Heißt: Wie viel Platz steht jeder Hausebene, jedem Vollgeschoss, im Vergleich zur Größe des Grundstücks zu? Keller und Dach sind bei der GFZ ausgenommen, außer es sind Vollgeschosse.

Wie berechnet sich die zulässige Geschossfläche?

Berechnung der Geschossflächenzahl: Es gibt eine einfache Faustformel mit der man die zulässige Brutto-Geschossfläche des Gebäudes ermitteln kann: Grundstücksgröße x Geschossflächenzahl = zulässige Brutto-Geschossfläche.

Was zählt zur Geschossfläche Österreich?

Die Geschoßflächenzahl ist ein Maß für das Verhältnis der Gesamtgeschoßfläche zur Fläche des Bauplatzes. Zur Geschoßfläche zählen die Flächen der einzelnen oberirdischen Geschoße. Dachter- rassen sind nicht einzurechnen.

Wer legt die GFZ fest?

Die zuständigen Gemeinden legen die Geschossflächenzahl im Regelfall für ein gesamtes Baugebiet fest. Nur selten erhalten einzelne Grundstücke oder Parzellen dabei eine separate und eigenständige Kennzahl. Die im Bebauungsplan festgesetzte GFZ stellt jedoch immer nur eine Obergrenze dar.

Wie berechnet sich Geschossfläche?

Es gibt eine einfache Faustformel mit der man die zulässige Brutto-Geschossfläche des Gebäudes ermitteln kann: Grundstücksgröße x Geschossflächenzahl = zulässige Brutto-Geschossfläche. Je größer die GFZ ist, desto größer ist die Chance, einen hohen Verkaufspreis beim Grundstücksverkauf zu realisieren.

Was bedeutet Grundflächenzahl 0 4?

Wenn Sie die Grundflächenzahl mit der Gesamtgrundfläche multiplizieren, erhalten Sie als Ergebnis die sogenannte zulässige Grundfläche. Bei einer Grundfläche von 400 m² und einer GRZ von 0,4 dürften also 160 m² des Grundstücks überbaut werden.

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