Was zählt unter Betriebsausstattung?
2. Zur Betriebsausstattung gehören v.a.: Einrichtungen von Werkstätten und Büroeinrichtungen (Betriebsinventar) sowie Werkzeuge, Fahrzeuge, Geräte u. Ä. Nach der Gliederung der Anlagenwerte durch § 266 II HGB werden technische Anlagen und Maschinen nicht der Betriebsausstattung zugerechnet.
Was fällt unter Büroeinrichtung?
Das heißt, Schreibtische, Regale, Kommoden, Rollcontainer, Bürostühle, Besprechungstische und weitere Stühle gehören zur Büroeinrichtung und müssen bei der Büroplanung berücksichtigt werden. Elektronische Geräte wie Drucker, Kopierer, Scanner, Fax, Telefonanlage und Computer sind ebenfalls Teil der Büroeinrichtung.
Was gehört zu einer Ladeneinrichtung?
Ausstattung eines Ladens mit Möbeln, Beleuchtungskörpern, Wand- und Deckenverkleidungen, Fußbodenbelägen, Einkaufswagen u.a. Die Ladeneinrichtung soll den Warenverkauf technisch ermöglichen, aber auch durch atmosphärische Gestaltung werbend wirken.
Was fällt unter Sonstige Betriebs und Geschäftsausstattung?
1.3 Abgrenzung zu Einbauten Sofern kein Erhaltungsaufwand vorliegt, handelt es sich um „andere Anlagen“ oder „Betriebs- und Geschäftsausstattung“. Hierzu gehören z. B. Laden- oder Gaststätteneinbauten, Schalterhalleneinrichtungen, Schaufensteranlagen, Trennwände und Fassaden.
Was gehört alles zu Maschinen?
Zu den technischen Anlagen und Maschinen gehören z.B. Raffinerien, Hochöfen, Ziegelöfen, Gießereien, Eisenbahn- und Hafenanlagen, Transportanlagen, Krane, Bagger, Umspannwerke, Kokereien, Kühltuerme, spezielle Kühlaggregate, Arbeitsbühnen, Rohrbrücken und -leitungen, Krafterzeugungs- und -verteilungsanlagen.
Ist Bürobedarf Anlagevermögen?
Denn die Grenze zur Büroausstattung und damit Anlagevermögen ist fließend. Gegenstände die dem Unternehmen dauerhaft dienen zählen grundsätzlich zum Anlagevermögen. Aus Vereinfachungsgründen wird es nicht beanstandet, wenn erst ab einem Wert von 150 EUR (ab 01.01