Was zaehlt zu Diskriminierung?

Was zählt zu Diskriminierung?

Damit also eine Handlung eine Diskriminierung darstellt, muss sie sich auf ein unrechtmässiges Merkmal beziehen: Ethnizität, Religion, nationale oder soziale Herkunft, Sprache, physisches Äusseres, Abstammung, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Alter oder Behinderung.

Was ist Diskriminierung am Arbeitsplatz?

Im Arbeitsleben darf niemand aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden. Das ist im AGG geregelt. Dennoch finden in diesem Bereich viele Diskriminierungen statt.

Was tun bei Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz?

Wenn Sie nicht wissen, wie Sie die Diskriminierung am Arbeitsplatz selbstständig beenden können, sollten Sie sich an Ihren Arbeitgeber wenden. Laut AGG ist dieser dazu verpflichtet, Personen oder Stellen im Unternehmen einzurichten, die sich um die Gleichbehandlung der Mitarbeiter sorgen.

Was ist der Gleichbehandlungsgrundsatz?

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz besagt, dass der Arbeitgeber bei begünstigenden Maßnahmen gegenüber seinen Arbeitnehmern keinen einzelnen Arbeitnehmer aus willkürlichen Gründen schlechter als andere, mit ihm vergleichbare Arbeitnehmer behandeln darf.

Was besagt der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz?

Der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet nur die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer aus sachfremden Gründen gegenüber anderen Arbeitnehmern in vergleichbarer Lage, er verhindert jedoch nicht die Begünstigung einzelner Arbeitnehmer.

Was bedeutet gleicher Lohn für gleiche Arbeit?

„Gleiche Arbeit verdient gleiches Entgelt. Und für gleiches Entgelt braucht man Transparenz. Arbeitnehmerinnen müssen wissen, ob ihre Arbeitgeber sie fair behandeln.

Wann ist ein Ungleichbehandlung zulässig?

Nicht jede Ungleichbehandlung ist verboten. Nach § 20 Absatz 1 AGG ist eine unterschiedliche Behandlung wegen einer Behinderung zulässig, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt. Zulässig ist die unterschiedliche Behandlung, wenn diese auf ein Risiko aufgrund der Behinderung zurückzuführen ist.

In welchen Situationen schützt das AGG?

Das AGG schützt Menschen, die aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden.

Können auch Personen die sich auf Vorstandsposten bewerben Ansprüche nach dem AGG geltend machen?

Für Beschäftigte mit Schwerbehinderungen gilt darüber hinaus das Diskrimi- nierungsverbot des § 81 Abs. 2 SGB IX (siehe detailliert Kapitel 4.2.7.1). Wer sich auf eine Stelle bewirbt, ist wie eine Beschäftigte bzw. ein Beschäftig- ter vom AGG geschützt, sofern die Bewerbung ernst gemeint ist.

Was darf nicht in der Stellenanzeige stehen?

Stellenanzeigen – die Rechtslage aus rassistischen Gründen, — des Geschlechts, — der Religion oder Weltanschauung, — einer Behinderung, — des Alters oder — der sexuellen Identität. Für Stellenanzeigen bedeutet dieses Diskriminierungsverbot, dass Stellen in der Regel merkmalsneutral ausgeschrieben werden müssen.

Was muss ich bei einer Stellenanzeige beachten?

Dazu sollten Sie über folgende Punkte in der Stellenanzeige Aufschluss geben:

  • ✔ Tätigkeitsprofil des zukünftigen Mitarbeiters.
  • ✔ Genaue Aufgabengebiete und Schnittpunkte mit anderen Abteilungen.
  • ✔ Umfang der Stelle in Voll- oder Teilzeit.
  • ✔ Standort des neuen Arbeitsplatzes.

In welchen Fällen darf der Arbeitgeber einen Arbeitsplatz ausschließlich für Männer und Frauen ausschreiben?

Arbeitgeber dürfen ausschließlich Männer oder Frauen für eine bestimmte Stelle suchen, wenn das Geschlecht aufgrund der Art der Tätigkeit eine „wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung“ darstellt (§ 8 Abs. 1 AGG).

Was darf man bei einem Vorstellungsgespräch nicht fragen?

Vorstellungsgespräch: Verbotene Fragen

  • Manche Frage darf ein Arbeitgeber einem Bewerber nicht stellen.
  • Schwangerschaft.
  • Kinderwunsch bei Frauen.
  • Religionszugehörigkeit, politische Gesinnung.
  • Vorstrafen.
  • Polizeiliches Führungszeugnis.
  • Vermögensverhältnisse.
  • Krankheiten.

Was darf man bei einem Vorstellungsgespräch fragen?

10 Fragen, die Bewerber im Vorstellungsgespräch stellen können:

  • Können Sie mir einen typischen Arbeitstag in dieser Position beschreiben?
  • Wie sieht die übliche Einarbeitung aus?
  • Wie groß ist die Abteilung, in der ich arbeiten werde?
  • Wer ist mein direkter Vorgesetzter?
  • Wie werden Talente und Stärken bei Ihnen gefördert?

Was darf man bei einem Bewerbungsgespräch Fragen?

Der Arbeitgeber darf also nur nach Gegebenheiten fragen, die objektiv geeignet sind, das in einem Arbeitsvertrag liegende Risiko zu erhöhen.

  • Alter.
  • Ausbildung/beruflicher Werdegang.
  • Alkohol- und Drogenkonsum oder -abhängigkeit.
  • Behinderung/Schwerbehinderung.
  • Berufliche Verfügbarkeit/Flexibilität.
  • Krankheiten.
  • Geschlecht.

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