Was zaehlt zu Sonderbauten?

Was zählt zu Sonderbauten?

Sonderbauten sind bauliche Anlagen, Gebäude oder Räume, die besondere Eigenschaften im Hinblick auf ihre Art, Größe oder Höhe aufweisen bzw. für eine besondere Nutzung vorgesehen sind. Sonderbauten werden in den §§ 2 Abs. 4 und 51 Musterbauordnung geregelt.

Wann handelt es sich um einen Sonderbau?

Zu den geregelten Sonderbauten gehören: Hochhäuser, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten ab 2.000 m² Bruttofläche der Verkaufsräume und Ladenstraßen, Beherbergungsstätten mit mehr als 12 Betten ohne Ferienwohnungen, Schulen, Hochschulen, Industriebauten, die der Produktion (Herstellung, Behandlung, Verwertung.

Was ist ein kleiner Sonderbau?

Eine Besonderheit stellen in NRW die im Sprachgebrauch genannten „kleinen Sonderbauten“ dar, wobei diese Bezeichnung nicht in der BauO enthalten ist. Gemeint sind damit Gebäude, die keine großen Sonderbauten sind, aber auf Grund ihrer besonderen Art oder Nutzung als „kleine“ Sonderbauten bezeichnet bzw.

Ist eine Lagerhalle ein Sonderbau?

Sofern in Ihrer Lagerhalle keine brennbaren Stoffe in größeren Mengen gelagert werden, und die Oberkante Lagergut unterhalb von +7,5 m liegt, gilt für diesen Sonderbau die Industriebaurichtlinie (IndBauRL). Die besagt (vereinfacht!): Lagerhalle bis 1.800 qm liegt in der Kategorie K-1.

Sind Industriebauten immer Sonderbauten?

Bei Industriebauten handelt es sich um Sonderbauten im Sinne des § 51 Abs. 1 der Musterbauordnung (MBO).

Sind Mittelgaragen Sonderbauten?

Entsprechend ihrer Höhe und Größe werden Garagen eigenständig oder in Verbindung mit einem Gebäude in die jeweilige Gebäudeklasse (GK) eingeteilt. Sie sind keine Sonderbauten nach Musterbauordnung (MBO) § 2 (4), zählen aber dennoch zu besonderen Bauten.

Sind Studentenwohnheime Sonderbauten?

Laut MBO sind Schulen und Hochschulen Sonderbauten (im Bild: Sekundarschule in Berlin-Mahlsdorf nach Plänen von NKBAK, Frankfurt am Main). Hochhäuser zählen gemäß MBO zu den Sonderbauten (im Bild: Barcode-Quartier in Oslo).

Ist ein Brandschutzkonzept Pflicht?

Brandschutzkonzepte basieren auf mehreren gesetzlichen Verordnungen. Grundsätzlich erforderlich sind sie bei Sonderbauten und wenn von baurechtlichen Anforderungen abgewichen wird. Zu Sonderbauten gehören auch Bürobauten und Verkaufsräume mit einer bestimmten Mindestfläche, ebenso wie alle Hochhäuser und Krankenhäuser.

Sind großgaragen Sonderbauten?

Ein Gebäude kann immer nur insgesamt als Sonderbau eingestuft werden. Ist im Untergeschoss eine Großgarage (> 1.000 m²) vorhanden, die baulich mit den oberen Stockwerken verbunden ist (z. B. über einen Zugang zum Treppenraum oder einen Aufzug), wird das ganze Gebäude zum Sonderbau.

Sind Gaststätten Sonderbauten?

Hochhäuser zählen gemäß MBO zu den Sonderbauten (im Bild: Barcode-Quartier in Oslo). Zu den Sonderbauten gehören auch Schank- und Speisegaststätten (im Bild: Restaurant im Neuen Königlichen Theater von Kopenhagen, geplant von Lundgaard & Tranberg Architects).

Sind Sonderbauten immer Gebäudeklasse 5?

Gebäudeklasse 5: Dies sind „Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung“, z.B. Hochhäuser, Krankenhäuser, Hotels, Schulen usw. Für Sonderbauten gelten i.d.R. eigene Sonderbauverordnungen der Länder, in denen spezifische (Brandschutz-)Anforderungen festgelegt sind.

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