Was zählt zu straßenausbaubeiträge?
Straßenausbaubeiträge können grundsätzlich für alle Baumaßnahmen anfallen, die die Qualität einer bereits vorhandenen Straße verbessern. Das kann zum Beispiel das Teeren eines bisher unbefestigten Zufahrtswegs sein, das Anlegen eines neuen Rad- oder Fußgängerwegs oder auch das Aufstellen neuer Straßenlaternen.
Was ist strassenausbau?
Muss eine Straße erneuert werden, tragen die Anlieger einen Teil der Kosten, den sogenannten Straßenausbaubeitrag. Werden die Straßen immer schlechter, wird die Gemeinde früher oder später eine Erneuerung der Fahrbahn planen und umsetzen.
Ist der straßenausbaubeitrag steuerlich absetzbar?
So können sie zumindest 20 Prozent des Rechnungsbetrages von bis zu 6000 Euro pro Jahr, also maximal 1200 Euro, absetzen. Bisher war dies nicht möglich, weil das Bundesfinanzministerium (BMF) 2016 in einem Anwendungsschreiben Straßenausbaubeiträge als haushaltsnahe Handwerkerleistung ausschloss.
Wie hoch sind die anliegergebühren?
Hauptverkehrsstraßen: Fahrbahn und Radwege: Anlieger zahlen 10 Prozent; die Kommune 60 Prozent; Maßnahmen für den ruhenden Verkehr: Anlieger zahlen 40 Prozent; die Kommune 20 Prozent. Hauptgeschäftsstraßen: Fahrbahn und Radwege: Anlieger zahlen 35 Prozent, die Kommune 30 Prozent.
Sind anliegerkosten steuerlich absetzbar?
Hausbesitzer können Anliegerkosten zum Teil bei der Steuererklärung geltend machen.
Kann man Erschließungskosten absetzen?
Wenn es sich bei dem betreffenden Grundstück um eine betrieblich genutzte oder vermietete Immobilie handelt, ist die Antwort klar und eindeutig: Die Erschließungskosten sind in voller Höhe steuerlich abzugsfähig.
Wann muss man anliegergebühren bezahlen?
„Anliegerkosten hat grundsätzlich der Eigentümer bzw. der Erbbau- oder Nutzungsberechtigte zu tragen. Allerdings muss nur dann gezahlt werden, wenn es sich bei der durchgeführten Maßnahme auch tatsächlich um eine Erneuerung, Erweiterung und Verbesserung der Verkehrsanlage handelt“, so Hans-Michael Schiller.
Wann fallen anliegerkosten an?
Wird eine Straße durch Bauarbeiten verbessert, darf die Kommune auch in diesem Fall Beiträge von den Anliegern verlangen. Einen Teil der Kosten für den Bau zusätzlicher Einrichtungen wie Parkstreifen, Straßenbeleuchtung sowie eines Rad- oder Gehwegs etwa dürfen Gemeinden auf die Anlieger umlegen.