Was zählt zum Einkommen des unterhaltsberechtigten?
Grundsätzlich zählt für den Unterhalt all solches Einkommen, welches aus Arbeitsverhältnissen oder anderweitigen Einnahmen bezogen wird. Im Regelfall handelt es sich um besteuerbare Einnahmen. Als anrechenbares Einkommen für den Kindesunterhalt zählen steuerpflichtige Einnahmen. Im § 2 Abs.
Wird das Gehalt des Partners beim Unterhalt mit angerechnet?
Zählt das Einkommen des neuen (Ehe-)Partners des Unterhaltspflichtigen bei der Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens mit? Nein! Für die Unterhaltspflicht kommt es nur darauf an, wieviel der Unterhaltspflichtige verdient.
Welches Einkommen für Düsseldorfer Tabelle?
Zahlbeträge seit Januar 2021 für erstes und zweites Kind
Nettoeinkommen in € | 0-5 Jahre | ab 18 Jahre |
---|---|---|
bis 1.900 | 283,50 € | 345 € |
1.901 – 2.300 | 303,50 € | 374 € |
2.301 – 2.700 | 323,50 € | 402 € |
2.701 – 3.100 | 342,50 € | 430 € |
Wie wird das Nettoeinkommen für die Düsseldorfer Tabelle berechnet?
Die Düsseldorfer Tabelle erleichtert die Berechnung des Kindesunterhalts. Sie bestimmt nach Maßgabe des bereinigten Nettoeinkommens des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes die Höhe des Kindesunterhalts. Die Düsseldorfer Tabelle ist nur im Hinblick auf den Kindesunterhalt relevant.
Wie berechnet man den Unterhalt?
Das Wichtigste in Kürze: Kindesunterhalt berechnen Die Berechnung richtet sich beim Kindesunterhalt dabei sowohl nach dem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen als auch nach der Anzahl der Kinder und deren Alter. In der Regel wird Kindesunterhalt auf Basis der Düsseldorfer Tabelle berechnet.
Was ist mit dem Unterhalt abgegolten?
Was ist im Kindesunterhalt abgedeckt? Der Kindesunterhalt deckt den gesamten Bedarf des Kindes ab. Deshalb beinhaltet der Kindesunterhalt auch die Wohnkosten. Sonder- oder Mehrbedarf muss gesondert geltend gemacht werden, wenn er anfällt und angemessen ist.