Was zählt zur Pensionskasse?
Die Pensionskasse ist eine Einrichtung zur Altersversorgung für Mitarbeiter eines Unternehmens im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Der Mitarbeiter erhält eine Zusage, die entweder von ihm selbst durch Gehaltsumwandlung, oder vom Arbeitgeber finanziert wird.
Was ist Überobligatorisch?
Als überobligatorische Einkünfte werden im Unterhaltsrecht Einkünfte des Unterhaltsberechtigten bezeichnet, die dieser ohne Verpflichtung (insbesondere aufgrund der Betreuung von Kindern) erzielt. Es handelt sich unterhaltsrechtlich um nichtprägende Einkünfte (siehe dazu Lebensbedarf).
Wie hoch ist das BVG Obligatorium?
Das BVG- Obligatorium gilt für alle ArbeitnehmerInnen, die schon in der 1. Säule versichert sind und mindestens 21’330 Franken (bis 2020) und 21’510 Franken (ab 2021) verdienen. Dies stellt die Eintrittsschwelle in das Obligatorium der beruflichen Vorsorge dar. Dieser entspricht 3/4 der maximalen AHV-Altersrente.
Kann ich meine Pensionskasse selber wählen?
Besserverdienende Versicherte können die Anlagestrategie für ihre Vorsorgegelder auch selber wählen. Seit 2006 dürfen Vorsorgeeinrichtungen ihre Versicherten im überobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge zwischen verschiedenen Anlagestrategien wählen lassen.
Was wird von der Pensionskasse abgezogen?
Sie müssen alles Geld, das die Pensionskasse Ihnen auszahlt, zu 100 % versteuern. Und zwar mit Ihrem persönlichen Steuersatz, der durch Ihr Jahreseinkommen und Ihre Steuerklasse bestimmt wird. Ferner ist zu beachten, dass Sie zusätzlich etwa 18,75 % der Rente an die Krankenkasse entrichten müssen.
Wie setzt sich die Pensionskasse zusammen?
Der obligatorisch versicherte Lohn ist die Basis für die Beiträge in die Pensionskasse. Berechnet wird der versicherte Lohn, indem vom AHV-pflichtigen Jahreslohn der Koordinationsabzug von CHF 25 095 abgezogen wird. Der Lohnanteil, der die BVG-Obergrenze von CHF 86 040 übersteigt, ist nicht obligatorisch versichert.