Was zählt zur Wartezeit?
Als Wartezeit bezeichnet man eine bestimmte Mindestversicherungszeit zur gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Mindestversicherungszeit wird an der Anzahl rentenrechtlicher Zeiten gemessen, insbesondere an der Zahl der gezahlten Beiträge.
Welche Zeiten zählen zur Wartezeit Rente?
Je nach Rentenart beträgt die Wartezeit für einen Rentenanspruch 5 Jahre, 20 Jahre, 25 Jahre, 35 Jahre oder 45 Jahre. Für Leistungen zur Teilhabe haben Versicherte die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn sie die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI).
Was bedeutet Wartezeit von 15 Jahren?
Eine Wartezeit von 15 Jahren war Voraussetzung für: die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit (nur für Jahrgänge bis 1951) und. die Altersrente für Frauen (nur für Jahrgänge bis 1951).
Was bedeutet 5 Jahre Wartezeit?
Sie wird auch die allgemeine Wartezeit bezeichnet. 5 Jahre Wartezeit für die Rente ist wichtig für die Regelaltersrente, die Erwerbsminderungsrente und die Hinterbliebenenrenten. Wer diese Mindestwartezeit von 60 Kalendermonaten nicht erreicht hat, kann zum Beispiel keine Regelaltersrente beziehen.
Was zählt zu den anrechnungszeiten?
Anrechnungszeiten gehören zu den beitragsfreien Zeiten. Obwohl Sie keine Beiträge einzahlen, können diese Zeiten dennoch für Ihre spätere Rente zählen. Anrechnungszeiten sind beispielsweise Zeiten, in denen Sie arbeitslos waren, eine Fachschule besucht haben oder schwanger waren.
Welche Zeiten gelten als Beitragszeiten?
Als Zeiten mit Pflichtbeiträgen gelten auch Zeiten, für die Pflichtbeiträge als gezahlt gelten. Hierzu zählen Zeiten mit vollwertigen Beiträgen, Pflichtbeitragszeiten (tatsächliche und fiktive), freiwilligen Beiträgen und die sogenannten beitragsgeminderten Zeiten.
Welche Zeiten zählen zu den nötigen 45 Beitragsjahren?
Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden Pflicht beiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit, Zeiten mit geringfügiger, nicht versicherungspflichtiger Be schäftigung (anteilig), Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes, Wehr oder Zivildienstpflicht, freiwilliger Wehrdienst, nicht erwerbsmäßige …
Was zählt zur Wartezeit von 35 Jahren?
Für die Wartezeiten von 5, 15 und 20 Jahren zählen nur Beitragszeiten und Ersatzzeiten , für die Wartezeit von 35 Jahren zählen dagegen alle rentenrechtliche Zeiten . also auch Anrechnungszeiten und Berücksichtigungszeiten .
Was gilt als anrechnungszeit?
Wie viele Jahre muss man arbeiten um Rente zu bekommen?
„Wer 45 Jahre arbeitet, kann mit 60 in Rente gehen“ Aufgrund des Gesetzes „Rente mit 67“ ist zwar eine besondere Wartezeit von 45 Jahren eingeführt worden. Voraussetzung für eine abschlagsfreie Zahlung ist aber, dass man 65 Jahre alt geworden ist und 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen nachweisen kann.
Was wird alles auf die Rente angerechnet?
Als Hinzuverdienst gelten u.a. Bruttoentgelt, steuerrechtlicher Gewinn ( z.B. Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft) sowie vergleichbare Einkommen, wie Vorruhestandsgeld. Bei Renten wegen Erwerbsminderung können unter anderem auch Krankengeld und Übergangsgeld als Hinzuverdienst gelten.