Was zählt alles unter Anlagevermögen?
Anlagevermögen sind Vermögensgegenstände, die dem dauernden Gebrauch eines Unternehmens dienen. Sie sollen über einen längeren Zeitraum im Unternehmen verbleiben. Beispiele von Anlagevermögen sind Grundstücke, Maschinen, Lizenzen oder Wertpapiere.
Wann ist ein Vermögensgegenstand Bilanzierungsfähig?
Unter der Bilanzierungsfähigkeit versteht man im Bilanzrecht die Fähigkeit von Vermögensgegenständen oder Verbindlichkeiten, auf der Aktiv- oder Passivseite in die Bilanz als Bilanzposition aufgenommen (fachsprachlich angesetzt) werden zu können.
Wie entstehen immaterielle Vermögenswerte?
Immaterielle Vermögenswerte können auf drei Arten entstehen: im Wege der Selbsterstellung, im Zuge eines entgeltlichen Erwerbs oder im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses. In IAS 38.10 sind die Definitionskriterien eines immateriellen Vermögenswerts festgelegt.
Was ist künftiger wirtschaftlicher Nutzen von immateriellen Vermögenswerten?
Ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen eines immateriellen Vermögenswerts kann sich u.a. aus Erlösen aus dem Verkauf von Produkten oder der Dienstleistungserbringung oder aus Kosteneinsparungen ergeben (IAS 38.17). 3. Ansatz und Bewertung: Der Ansatz eines Postens als immateriellen Vermögenswert verlangt die Erfüllung der Definitionskriterien (vgl.
Was ist eine angemessene Verteilung der Vermögenswerte?
Die angemessene bzw. richtige Verteilung der Vermögenswerte ist auch eines der UN-Milleniumsziele und wird neben dem Aspekt der Vermögensgleichheit auch unter dem Blickwinkel der Geschlechter- oder Verteilungsgerechtigkeit betrachtet. Bei Vermögenswerten handelt es sich um materiell greifbare und immaterielle Güter wie Rechte und Lizenzen
Welche Rolle spielt der Vermögenswert im Wirtschaftsleben?
Der Vermögenswert spielt im Wirtschaftsleben von Unternehmen und Privatpersonen eine außerordentliche Rolle. Neben dem eigentlichen Nutzen des Vermögensgegenstandes hat er erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen: Die Summe der Bewertungen der Vermögenswerte eines Unternehmens bzw. einer Privatperson ist ein zusätzliches Bonitäts- bzw.