Was zählt als abwerben?
Als Abwerbung wird von der Rechtsprechung jede ernsthafte Einwirkung auf Arbeitnehmer verstanden, die mit dem eindeutigen Ziel, diesen zum Arbeitgeberwechsel zu veranlassen, erfolgt. Prinzipiell darf der Arbeitnehmer natürlich frei entscheiden, wo er arbeiten möchte.
Ist das Abwerben von Mitarbeitern erlaubt?
Die Abwerbung von Mitarbeitern durch Dritte ist grundsätzlich zulässig. Im Wettbewerb sind Mitarbeiter ein wichtiges Gut. Unternehmen haben jedoch keinen Anspruch auf den Bestand ihrer Mitarbeiter, da diese in der Wahl ihres Arbeitsplatzes frei sind.
Wie funktioniert abwerben?
Abwerben von Mitarbeitern Bei Mitarbeitern wird durch direkte oder indirekte Kontaktaufnahme versucht, einen ungekündigten Angestellten zum Weggang von seinem Arbeitgeber zu überzeugen. Ein anderes Unternehmen winkt mit einem neuen Arbeitsvertrag und versucht Mitarbeiter in die eigenen Reihen zu locken.
Warum ist die Bezeichnung „Kollegen“ weit gefasst?
Heute wird die Bezeichnung weit gefasst, sodass sich auch die Angehörigen desselben Berufsstandes untereinander als „Kollegen“ bezeichnet, obwohl sie für unterschiedliche Einrichtungen oder Organisationen arbeiten – zum Beispiel Anwälte oder Ärzte.
Was ist der Begriff „Kollege“ im Deutschen?
Der Begriff „Kollege“ bezeichnet im Deutschen Menschen, die im selben Unternehmen oder in derselben Institution arbeiten. Kollegen können dabei direkt miteinander zusammenarbeiten (zum Beispiel im gleichen Büro) oder in unterschiedlichen Abteilungen derselben Firma.
Was sind die unterschiedlichsten mitarbeitertypen?
Dabei treffen wir auf die unterschiedlichsten Mitarbeitertypen: nette und rücksichtslose, schrullige und schwierige, normale und nervige. Und alle zusammen nehmen Sie großen Einfluss auf den Spaß im Job, auf Zufriedenheit und Erfolg.
Was ist der Begriff „Kollegin“?
Kollegen können dabei direkt miteinander zusammenarbeiten (zum Beispiel im gleichen Büro) oder in unterschiedlichen Abteilungen derselben Firma. Der Begriff (männlich: „Kollege“, weiblich: „Kollegin“, Plural: „Kollegen“) stammt ursprünglich aus dem Lateinischen („Collega“) und bezeichnete dort einen „Amtsgenossen“ oder „Mitabgeordneten“.