Was zählt als öffentlich?
Kultur: Veranstaltungsgebäude, Bibliotheken, Museen, Konzerthäuser, Opernhäuser, Theater; Verkehr: Parkhäuser, Bahnhöfe, Flughäfen, Häfen; Wirtschaft und Freizeit: Messehallen, Markthallen, Sporthallen, Schwimmbäder, Stadien, Hotels; Religion: Kirchen, Friedhöfe, Tempel.
Was ist ein öffentliches Gebäude?
Sehr abstrakt bei der Beschreibung öffentlicher Gebäude bleibt DIN 18040-1, die zu den öffentlich zugänglichen Gebäuden „insbesondere Einrichtungen des Kultur- und des Bildungswesens, Sport- und Freizeitstätten, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, Verkaufs- und Gaststätten.
Was ist der Grundeigentümer eines öffentlichen Gebäudes?
Der Grundeigentümer eines öffentlichen Gebäudes übt sein Hausrecht im Regelfall extensiv aus und gestattet jedermann, das Gebäude zu betreten. Durch Zutrittskontrollen behält er sich jedoch vor, selektiv bestimmte Personen vom Zutritt – schlimmstenfalls – durch Hausverbot auszuschließen.
Was sind die Voraussetzungen für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen?
Für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen können Gemeinden Benutzungsbedingungen in Form von Benutzungsordnungen oder -satzungen festlegen. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Teilweise ergeben sich die Bedingungen für die Benutzung auch aus dem allgemeinen Recht, wie beispielsweise dem Straßenverkehrsrecht.
Was sind die Merkmale einer öffentlichen Einrichtung?
Merkmale einer öffentlichen Einrichtung. Damit eine Einrichtung als „öffentliche Einrichtung“ anerkannt wird, muss sie folgenden Merkmalen entsprechen: die Gemeinde besitzt die Sachherrschaft über die betreffende Einrichtung. die Benutzbarkeit einer Sache beziehungsweise Sachgesamtheit ist gegeben.
Was ist das Eigentumsrecht von Gebäuden?
Bei allen nichtöffentlichen Gebäuden, insbesondere Wohngebäuden, besitzt der Eigentümer oder der jeweilige berechtigte Nutzer umgekehrt das Recht, den Zutritt jedermann zu verwehren ( Eigentumsrecht; § 903 BGB ).