FAQ

Was zahlt die Pensionskasse im Todesfall an die Hinterbliebenen aus?

Was zahlt die Pensionskasse im Todesfall an die Hinterbliebenen aus?

Sowohl in der Ansparphase, als auch in der Rentenphase zahlt die Pensionskasse im Todesfall Leistungen an die Todesfall Erben aus. In der Ansparphase zahlt die Pensionskasse im Todesfall das angesammelte Kapital bzw. die vereinbarte Todesfallsumme an die Hinterbliebenen aus.

Wann erhalten die Kinder der Verstorbenen eine Waisenrente?

Die Kinder des Verstorbenen erhalten eine Waisenrente bis zu ihrem 18. Altersjahr oder bis zum Abschluss der Ausbildung (längstens jedoch bis zum 25. Geburtstag). Unter Umständen kann auch der Ex-Ehegatte oder der Konkubinatspartner eine Rente für sich beanspruchen.

Welche Angaben sind von Bedeutung für den Todesfall Erben?

Von Bedeutung sind Name, Geburtsdatum und der Nachweise der Wohnadresse. Weiterhin zählen leibliche Kinder und solche, die diesen gleichgestellt sind, im Sinne des § 32 Abs. 3 und Satz 1 Nr. 1-3 des Einkommenssteuergesetzes (EstG) als Todesfall Erben.

Wie wird die Pension geleistet?

Die Pension ist eine Altersversorgung und wird in Deutschland an Beamte, Richter und Berufssoldaten sowie Pfarrer, Kirchenbeamte und andere Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen, geleistet, wenn sie das Pensionsalter erreicht haben.

Wie hoch ist der Beitrag für die Pensionsversicherung?

Unterm Strich führt das zu einer Pen­sions­er­höh­ung von etwa 10 %. Darüber wird der Beitragssatz für die Pensionsversicherung im Falle eines Pen­sions­auf­schub­es für ArbeitnehmerInnen von 10,25 % auf die Hälfte, also auf 5,13 % und für ArbeitgeberInnen von 12,55% auf die Hälfte (6,3 %) reduziert.

Wie geht das Geld aus der Pensionskasse an die gesetzlichen Erben?

Stirbt eine alleinstehende Person, dann geht das Geld aus der Pensionskasse nicht automatisch an die gesetzlichen Erben. Ähnlich wie beim Konkubinat erlauben viele Pensionskassen den Arbeitnehmern in ihrem PK-Reglement aber eine Begünstigung von speziellen Personen.

Ist die Pensionskasse verpflichtet das Geld zu zukommen?

Pensionskassen sind nicht dazu verpflichtet, das Geld den übrigen Hinterbliebenen zukommen zu lassen. Es gibt aber Pensionskassen, die freiwillig vorsehen, dass beim Tod der versicherten Person ein einmaliges Kapital, welches Altersguthaben entspricht, ausgezahlt wird. Die Begünstigten sind im Reglement der Pensionskasse festgehalten (bspw.

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