Was zählt unter kleintierhaltung?
Darunter fallen zum Beispiel Wellensittiche, Hamster, Hauskaninchen, Meerschweinchen, Rennmäuse, Zierfische und ähnliche Tiere. Eine Kleintierhaltung ist in Mietwohnungen immer erlaubt und kann nicht untersagt werden. Der Mieter ist berechtigt, die Mietsache im Rahmen eines vertragsgemäßen Gebrauchs zu nutzen.
Welche Tiere kann man in der Wohnung halten?
Kleintiere wie Kaninchen, Hamster, Fische, Meerschweinchen und Wellensittiche dürfen grundsätzlich in einer Mietwohnung als Haustier gehalten werden. Vermieter dürfen, laut des Deutschen Mieterbundes, die Haltung von Kleintieren nicht verbieten.
Sind Katzen Haustiere oder Kleintiere?
Nach allgemeiner Rechtsprechung gelten Katzen als Kleintiere, welche grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gehören. Der Bundesgerichtshof erklärte 2013 in einem Grundsatzurteil eine Klausel im Formularmietvertrag für unwirksam, die es dem Mieter generell verbot, Katzen zu halten.
Ist die Haltung von Haustieren erlaubt?
Für solche Fälle gibt es Tierpensionen. Die weit verbreitete Ansicht, dass die Haltung von Haustieren, die keine Kleintiere sind, grundsätzlich erlaubt sein müsse, ist falsch. Die Haltung größerer Tiere wie Hunde oder Katzen bedarf der Zustimmung bzw. der Erlaubnis des Vermieters, auch wenn nichts im Mietvertrag steht.
Ist der Vermieter nur die Tierhaltung in der Wohnung erlaubt?
Ein Verhalten, in dem der Vermieter nur Einzelnen die Tierhaltung in der Wohnung erlaubt, gilt auch im Mietrecht als diskriminierend. Die Betonung liegt allerdings auf dem Begriff „ grundlos “. Sollte es erhebliche Anlässe geben, die ein „Nein“ rechtfertigen, ist dies zulässig.
Was sind die Hinweise zur Tierhaltung?
Hinweise zur Tierhaltung geben oft auch schon der Mietvertrag oder die Hausordnung. Und was viele nicht wissen: Der Vermieter ist verpflichtet, seine Mieter gleichberechtigt zu behandeln. Hat der Nachbar also zum Beispiel auch einen Labrador, darf der Vermieter ein ähnliches Tier nicht verbieten.“
Ist Haustiere erlaubt im Mietvertrag?
Steht im Mietvertrag ausdrücklich, dass Haustiere in der Wohnung bzw. im Haus erlaubt sind, ist jedoch Vorsicht geboten: „Wenn per Mietvertrag Haustiere erlaubt sind, sind damit NICHT per se alle Arten von Tieren gemeint“, warnt Rechtsanwalt Henning Meyersrenken. „Diese Klausel meint die üblichen Haustiere, wie Katze oder Hund.