Was zahlt zu Bedrohung?

Was zählt zu Bedrohung?

Bedrohung ist ein Gefährdungsdelikt, mit dem das Begehen einer Straftat gegen eine Person oder einem der Person Nahestehenden angedroht wird. Hierbei reicht es im deutschen Strafrecht aus, dass die Bedrohung vorgetäuscht wird.

Welche Strafe für Bedrohung?

Ist ein Verbrechen Gegenstand der Bedrohung, sieht das Gesetz grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor. Eine Bedrohung mit einer anderen, von § 241 StGB erfassten, Straftat, kann hingegen grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden.

Was tun bei Anzeige wegen Bedrohung?

Beleidigungen, Nötigungen und Bedrohungen sind Straftaten, für deren Bearbeitung wir als Polizei zuständig sind. Fühlen Sie sich von einer oder mehreren Personen bedroht oder belästigt, sollten Sie eine Strafanzeige erstatten. Dies können Sie online oder in unseren Polizeidienststellen vor Ort tun.

Was ist rechtlich eine Drohung?

In der Strafrechtswissenschaft ist eine „Drohung“ das in Aussicht stellen eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt der Erklärende Einfluss zu haben vorgibt. Das deutsche Strafrecht kennt eine Strafbarkeit der Drohung, wenn sie als Mittel einer Nötigung eingesetzt wird.

Welche Beispiele für Bedrohung gibt es in der Rechtsprechung?

Beispiele für Bedrohung. In der Rechtsprechung ist der Grat zwischen Bedrohungen oder eben keinen oft recht schmal. So hat beispielsweise das Amtsgericht Rudolstadt im Jahr 2012 die Ankündigung eines Täters gegenüber seinem Opfer mit „Ich schlag dich tot!“ tatsächlich nicht als Bedrohung eingestuft.

Was ist die Definition von Bedrohung?

Die Definition von Bedrohung orientiert sich am Gesetzestext im Strafgesetzbuch. Danach macht sich derjenige strafbar, der eine andere Person damit bedroht, gegen diese ein Verbrechen zu begehen. Damit nicht genug – auch wer jemanden mit einem Verbrechen bedroht, dass nicht gegen einen selber aber gegen eine…

Wie kann eine Bedrohung gewertet werden?

§ 240 StGB oder als Bedrohung nach § 241 StGB gewertet werden. Als Übel genügt jeder Nachteil, auch bei einem Dritten [vgl. dazu nur BGHSt, 31, 195, 201; 16, 386.]. Es ist jedoch zwingend erforderlich, dass der Drohende beim Bedrohten den Eindruck erweckt, dass der Eintritt des Übels von seinem Willen abhänge.

Wer ist der Geschädigter einer Bedrohung?

Das Wort Mensch bestimmt, wer als Geschädigter einer Bedrohung in Frage kommt. Es muss sich demnach um eine natürliche Person handeln und nicht um eine juristische Person (z. B. Firma, Gesellschaft oder Gemeinschaft). Eine nahestehende Person ist nicht abschließend definiert (z. B. Familienangehörige oder Freunde).

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