Was zählt zu den Kleintieren?
Kleintiere sind also Tiere, die keine Störungen bei Nachbarn hervorrufen können und keine Schäden an der Wohnung verursachen, sofern sie in üblicher Zahl und Art gehalten werden. Darunter fallen zum Beispiel Wellensittiche, Hamster, Hauskaninchen, Meerschweinchen, Rennmäuse, Zierfische und ähnliche Tiere.
Kann die Eigentümergemeinschaft wohnungskatzen verbieten?
Will die Eigentümergemeinschaft einer Wohnanlage die Haltung von Hunden und Katzen verbieten, so muss dieser Beschluss grundsätzlich einstimmig gefasst werden. Dagegen kann die Art der Tierhaltung auch durch Mehrheitsbeschluss in der Hausordnung geregelt werden.
Was darf der Vermieter an den Mieter betreten?
Auch Besucher des Mieters darf er in der Regel nicht daran hindern. Auch wenn der Vermieter sein Hausrecht bei Vermietung an den Mieter abtritt, bleibt ihm aber unter bestimmten Voraussetzungen das Besichtigungsrecht. Dieses erlaubt ihm, die Wohnung aus berechtigten Gründen zu betreten. Verboten oder erlaubt?
Wie lange dürfen sie in der Mietwohnung besuchen?
Besuch: In der Mietwohnung gelten Ehepartner, Eltern und Kinder nie als Untermieter. Sie dürfen so lange besuchen wie sie wollen. Wichtig wird die Frage nach der Aufenthaltsdauer erst dann, wenn es sich um mehr als sechs Wochen am Stück handelt und der Besuch nicht zum engsten Familienkreis gehört.
Wie oft dürfen Mieter einen Besuch in der Wohnung empfangen?
Doch es gilt grundsätzlich, dass Mieter Besuch so oft und so lange in der Wohnung empfangen dürfen wie sie wollen. Es ist nicht entscheidend, um was für einen Besuch es sich handelt und wie oft dieser kommt.
Wie lange dauert eine Besuchsdauer in einer Mietwohnung?
Besuchsdauer in Mietwohnungen. Im Mietrecht kann Besuch in einem Mitbewohner oder Untermieter übergehen, wenn dieser dauerhaft in der Wohnung zu Gast ist. Allerdings ist keine konkrete Dauer festgelegt, ab der ein Besuch in eine sogenannte Gebrauchsüberlassung übergeht. Dies muss dann im Einzelfall geklärt werden.