Was zählt zu Gesundheitsdaten?
Zu den personenbezogenen Gesundheitsdaten sollten alle Daten zählen, die sich auf den Gesundheitszustand einer betroffenen Person beziehen und aus denen Informationen über den früheren, gegenwärtigen und künftigen körperlichen oder geistigen Gesundheitszustand der betroffenen Person hervorgehen.
Wer hat Zugriff auf Gesundheitsdaten?
Der Zugriff auf die medizinischen Daten ist nur zum Zwecke der Versorgung durch berechtigte Leistungserbringer, wie zum Beispiel Ärzte oder Zahnärzte, erlaubt. Dritte, zum Beispiel Versicherungen, haben keine Zugriffsberechtigung. Missbrauch ist strafbar.
Wer hat Zugriff auf ePA?
Zugriff auf die elektronische Patientenakte können nur Sie selbst und der von Ihnen berechtigte medizinische Leistungserbringer nehmen. Ausschließlich Sie entscheiden, wer auf Ihre Akte zugreifen kann. Nur Sie selbst können die ePA jederzeit einsehen, Inhalte einfügen oder löschen.
Wie ist die Verarbeitung personenbezogener Daten besonderer Art geregelt?
a DSGVO nennt die Einwilligung der betroffenen Person als eine mögliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Dazu enthält Art. a DSGVO regelt schlicht, dass besondere Kategorien personenbezogener Daten nur dann verarbeitet werden dürfen, wenn eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt.
Was sind die Gesundheitsdaten des Patienten?
Als Gesundheitsdaten werden alle Daten bezeichnet, die den Gesundheitszustand des Patienten betreffen, also solche Daten, die häufig auch in einer Patientenakte zu finden sind. Dazu gehören: Stammdaten (Name, Adresse, Geschlecht, Geburtsdatum)
Ist der Umgang mit Patientendaten besonders schützenswert?
Der Umgang mit empfindlichen Patientendaten lässt dem Datenschutz in der Arztpraxis einen hohen Stellenwert zukommen. Die Gesundheitsinformationen einer Person gehören nämlich zu den besonderen Arten personenbezogener Daten und sind als solche besonders schützenswert.
Was ist das „Patientendaten-Schutzgesetz“?
Mit dem „Patientendaten-Schutz-Gesetz“ werden digitale Angebote wie das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte nutzbar – und sensible Gesundheitsdaten gleichzeitig bestmöglich geschützt. Mit einer neuen, sicheren App können Versicherte E-Rezepte künftig in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen.
Was betrifft die Datenerhebung von Patienten?
Datenerhebung: Nicht alle Informationen eines Patienten dürfen gesammelt werden. In der Regel betrifft dies nur Daten, die für die Durchführung von Behandlung und Diagnose von Belang sind. Datenweitergabe: An Versicherungen und andere Dritte dürfen nicht automatisch sämtliche Informationen aus der Patientenakte weitergegeben werden.