Was zählt zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt?
Um Beiträge korrekt zu berechnen, müssen Sie das beitragspflichtige Arbeitsentgelt kennen. Dazu gehören das laufende Arbeitsentgelt und einmalige Einnahmen. Grundsätzlich gilt: Entgelte, die steuerpflichtig sind, sind auch beitragspflichtig.
Warum steigt die Beitragsbemessungsgrenze?
Steigende Löhne heben die Grenzen an Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales stieg auch die Versicherungspflichtgrenze. Dadurch wird der Wechsel in die private Krankenversicherung für viele schwerer.
Kann der Arbeitnehmer die Auszahlung entgegennehmen?
Ort der Auszahlung. Das Entgelt ist grundsätzlich eine Holschuld, das heißt der Arbeitnehmer muss die Auszahlung im Betrieb entgegennehmen. Kann er das nicht, weil er z.B. urlaubsbedingt abwesend oder im Krankenstand ist, wird die Lohnschuld zu einer Bringschuld.
Wie ist die Vergütung in der Währung zu bezahlen?
Die Vergütung ist dem Arbeitnehmer auch in dieser Währung auszuzahlen – und zwar in bar oder Überweisung. Nicht zwingend muss das Entgelt ausschließlich monetär beglichen werden – auch die Gew ährung von Sachbezügen ist teilweise erlaubt, sofern die Umstände dies zulassen.
Wie ist das Arbeitsentgelt berechnet und vom Arbeitgeber zu bezahlen?
Wie das Arbeitsentgelt berechnet und vom Arbeitgeber zu zahlen ist, hält § 107 der Gewerbeordnung (GewO) fest. Demnach gilt die in Deutschland gültige Währung Euro als Maßgabe. Die Vergütung ist dem Arbeitnehmer auch in dieser Währung auszuzahlen – und zwar in bar oder Überweisung.
Wie kann der Arbeitgeber die bargeldlose Auszahlung vereinbaren?
Der Arbeitgeber sollte – wie dies auch regelmäßig geschieht – die bargeldlose Auszahlung des Lohnes bzw. Gehaltes auf ein Girokonto des Arbeitnehmers vereinbaren. Ist dies der Fall, so hat er nur dafür Sorge zu tragen, dass der Arbeitnehmer am Fälligkeitstag über das Entgelt auf seinem Konto verfügen kann.