Was zieht die Krankenkasse ein?
Die gesetzliche Krankenkasse, bei der ein Arbeitnehmer versichert ist, zieht als sogenannte Einzugsstelle die Beiträge vom Arbeitgeber ein. Bei privat Krankenversicherten führt die Krankenkasse den Einzug der Beiträge durch, bei der zuletzt eine gesetzliche Versicherung bestanden hat.
Welche Versicherungen haben Arbeitnehmer?
**** Pflichtversicherungen:
- Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung.
- Gesetzliche Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung.
- KFZ – Haftpflichtversicherung.
- Hundehaftpflichtversicherung.
- Privathaftpflichtversicherung.
- Berufsunfähigkeitsversicherung.
- Auslandsreisekrankenversicherung.
Wie können Arbeitgeber und versicherte die private Krankenversicherung tragen?
Trotzdem erhalten aber auch privat krankenversicherte vom Arbeitgeber einen Zuschuss, sodass die Kosten keineswegs alleine getragen werden müssen. Im folgenden Beitrag können Arbeitgeber und Versicherte nachlesen, in welcher Höhe sie die private Krankenversicherung ihrer Mitarbeiter zu tragen haben und welche Formalitäten zu beachten sind.
Was ist der Arbeitgeberzuschuss für Privat Krankenversicherte Angestellte?
Arbeitgeberzuschuss für privat krankenversicherte Angestellte. Grundsätzlich ist es in Deutschland so, dass die Sozialbeiträge für die Renten-, Pflege- und Krankenversicherung paritätisch getragen werden, d.h. je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Was muss eine private Krankenversicherung enthalten?
Eine private Krankenvollversicherung muss immer auch eine Pflegeversicherung enthalten, die mindestens die gleichen Leistungen wie das gesetzliche Pendant abdeckt. Im Jahr 2015 liegt der Beitragssatz bei 2,35 % bzw. bei 2,6 % für Kinderlose über 23 Jahren.
Wie läuft die Krankenversicherung weiter?
In diesem Fall läuft die Krankenversicherung weiter und Sie sind als arbeitssuchend gemeldet. Sie bleiben so lange versichert, solange Sie auch vom Staat Geld beziehen. Es muss nur eben rechtzeitig gemeldet werden. Mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses erlischt auch die Krankenversicherung.